Mitarbeiter-Sozialleistungen in Frankreich

In Frankreich haben Mitarbeiter Ansprüche auf bezahlte Abwesenheiten sowie auf eine soziale Absicherung durch Pflichtversicherungen.

Inhaltsverzeichnis:

Ein Einblick in die gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiter-Sozialleistungen in Frankreich.

Heutzutage achten potenzielle Mitarbeiter nicht nur auf das Gehalt. Sozialleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungspakets. In Frankreich sind einige Leistungen obligatorisch, andere optional. 

Zu den häufigsten optionalen Leistungen zählen Essensgutscheine in Frankreich und Firmenfitnessprogramme. Zu den selteneren optionalen Leistungen gehören Urlaubsgutscheine zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindesturlaub. Einige Arbeitgeber bieten zusätzliche Altersvorsorgepläne an, insbesondere für Führungskräfte. Optionale Zusatzleistungen sollten in Betracht gezogen werden, um das Stellenangebot für Fachkräfte attraktiv zu gestalten und Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Ein solides Mitarbeiter-Leistungspaket kann Ihr Unternehmen von der Konkurrenz abheben.

Um in Frankreich rechtskonform zu sein, müssen Sie mindestens die obligatorischen Leistungen anbieten. Diese Leistungen bestehen aus gesetzlichen Ansprüchen auf bezahlte Abwesenheiten, z. B. Urlaub und Krankheit, sowie gesetzliche Pflichtversicherungen, wie Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Als ausländischer Arbeitgeber ist es ratsam, sich mit diesen Leistungen an Arbeitnehmer in Frankreich vertraut zu machen.

Mindesturlaub, Zusatztage, Feiertage in Frankreich

Bezahlte Abwesenheiten sind ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungspakets und tragen direkt zum Wohlbefinden und zur Work-Life-Balance des Mitarbeiters bei. Dazu gehören gesetzlicher Mindesturlaub, gesetzliche Feiertage und Zusatzurlaub z.B. aus familiären Gründen. 

In vielen europäischen Ländern beträgt der Mindesturlaubsanspruch zwischen vier und fünf Wochen. In Deutschland liegt der gesetzliche Mindesturlaub bei 4 Wochen, wobei häufig vertraglich mehr Urlaub zugestanden wird. In Frankreich haben Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Wochen. 

Allerdings gibt es einige Arbeitszeitregelungen, bei denen zusätzliche Ansprüche entstehen gemäß Französischem Arbeitsrecht. Dadurch kann sich der Gesamtanspruch deutlich erhöhen, in einigen Fällen sogar auf sieben Wochen.

5 Wochen gesetzlicher Mindesturlaub

Basierend auf einer 5-Tage-Woche erwirbt ein französischer Arbeitnehmer 2,08 Urlaubstage pro Monat. Das entspricht 25 Tagen bzw. 5 Wochen für ein ganzes Jahr.

Durch Abwesenheiten kann die Anzahl der Tage geringer sein. Allerdings berechtigen nur bestimmte Abwesenheiten zu einer Kürzung des Urlaubsanspruches. In manchen Fällen erwerben Arbeitnehmer auch bei Abwesenheit weiterhin Urlaubstage, so zum Beispiel im Fall von Mutterschaftsurlaub. 

Eine Besonderheit der französischen Urlaubsvorschriften ist der Bezugszeitraum. In den meisten Ländern läuft das Urlaubsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. In Frankreich läuft es vom 1. Juni bis 31. Mai. Viele internationale Arbeitgeber legen jedoch per Betriebsvereinbarung einen anderen Bezugszeitraum fest, um die Urlaubsregelungen unternehmensweit zu harmonisieren.

Eine weitere Besonderheit ist die zu zahlende Vergüting während des bezahlten Urlaubs. In Frankreich erhalten Arbeitnehmer in einigen Fällen während ihres bezahlten Urlaubs eine höhere Vergütung. Grund dafür sind anteilig zu berücksichtigende variable Gehaltsbestandteile wie Provisionen. Ausländische Arbeitgeber sollten sich dessen bewusst sein, um dies bereits bei Gehaltsverhandlungen zu berücksichtigen. 

Alle genommenen Urlaubstage müssen festgehalten werden. Dies ist insbesondere für den Fall eines Streits zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber wichtig. Die erworbenen und genommenen Tage sowie die verbleibenen Tage werden in einem Urlaubskonto aufgeführt. Dieser befindet sich auf dem Französischen Gehaltszettel.

Zusätzliches Urlaubstage bei Aufsplittung des Haupturlaubs

In Frankreich machen Arbeitnehmer traditionell im Sommer einen längeren Urlaub. Sie haben sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, vier von den gesetzlichen fünf Wochen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober zu nehmen. Außerdem müssen zwei dieser vier Wochen zusammenhängend genommen werden. 

Wird dies nicht eingehalten, erhält der Arbeitnehmer zusätzlichen Urlaub, zwischen ein und zwei Tagen.

Zusätzliche tarifvertragliche Urlaubstage

Einige Tarifverträge sehen zusätzliche Urlaubstage vor. Dies basiert oft auf der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. 

Gemäß dem Tarifvertrag SYNTEC der IT-Branche und des Ingenieurwesens erhalten Mitarbeiter je nach Betriebszugehörigkeit zwischen einem und vier zusätzlichen Urlaubstagen.

Zusätzliche RTT-Tage in Frankreich

Frankreich hat den Ruf, eines der großzügigsten Länder für bezahlte Abwesenheiten zu sein. Dieser Ruf könnte auf zusätzliche RTT-Tage zurückzuführen sein. RTT steht für „réduction du temps de travail“, wörtlich übersetzt „Verkürzung der Arbeitszeit“.

Diese RTT-Tage sind in zwei sehr unterschiedlichen Fällen zu gewähren:

  • RTT-Tage im Rahmen einer Vereinbarung von pauschalen Jahresarbeitstagen (Führungskräfte).
  • RTT-Tage als Entschädigung für die Nichtanwendung der gesetzlichen Arbeitszeit in Frankreich (35 Std./Woche). Arbeitnehmer, die beispielsweise regelmäßig 39 Stunden pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf entweder eine finanzielle Vergütung der Überstunden, oder aber auf einen Ausgleich in Form von RTT-Tagen.

Die Anzahl der Tage hängt von verschiedenen Faktoren ab, sie liegt oft zwischen 9 und 11 Tagen pro Jahr. 

Zusätzliche Tage für bestimmte Familienereignisse

Bei familiären Ereignissen wie der Geburt eines Kindes, der Eheschließung, dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft sowie dem Tod eines Angehörigen erhält der Arbeitnehmer zusätzlichen Urlaub. Die Anzahl der Tage ist entweder gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt, oft zwischen einem und fünf Tagen.

Feiertage in Frankreich

Arbeitnehmer in Frankreich profitieren von folgenden Feiertagen.

1. Januar : Neujahr
18. April: Ostermontag
1. Mai: Tag der Arbeit
8. Mai: Tag des Sieges
26. Mai: Christi Himmelfahrt
5. Mai: Pfingstsonntag
6. Mai: Pfingstmontag
14. Juli: Tag der Bastille
15. August: Mariä Himmelfahrt
1. November: Allerheiligen
11. November: Tag des Waffenstillstands
25. Dezember: erster Weihnachtstag

In Frankreich müssen Mitarbeiter jedes Jahr einen Feiertag, ohne zusätzliche Vergütung, arbeiten. Dies wird als französischer Tag der Solidarität bezeichnet.

Mitarbeiter-Sozialleistungen bei gesundheitsbedingten Abwesenheiten in Frankreich

In Frankreich profitieren Arbeitnehmer von einer guten sozialen Absicherung bei gesundheitsbedingten Ausfällen wie Krankheit oder Mutterschaftsurlaub. Dies wird besonders deutlich im Vergleich zu Ländern wie den USA oder Kanada. Im europäischen Vergleich hinkt Frankreich jedoch etwas hinterher. Länder wie Norwegen, die Schweiz und Deutschland bieten umfangreichere Garantien. In Deutschland beispielsweise erhalten Arbeitnehmern während der ersten sechs Wochen einer Krankheit 100 % Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Nach französischem Recht hingegeben müssen Arbeitgeber nur 90 % zahlen und das erst nach einer Wartezeit von sieben Tagen. 

In Frankreich sehen aber viele Tarifverträge bessere Garantien für ihre Branche vor. 

Die Höhe der Lohnfortzahlung in Frankreich hängt von vielen Faktoren ab

Abwesenheitsmanagement ist ein zentrales Thema in der Personalverwaltung. Fehlzeiten können große Auswirkungen auf Unternehmen haben. Aus Arbeitgebersicht ist Konformität von größter Bedeutung. Aus Arbeitnehmersicht müssen Abzüge vor allem nachvollziehbar und transparent sein.

Das Abwesenheitsmanagement ist eine der komplexesten Aufgaben der französischen Gehaltsabrechnung.

Die anzuwendenden Bestimmungen sind von einer Vielzahl von Variablen abhängig: 

  • Art der Abwesenheit:
    Für „normale“ Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Mutterschaftsurlaub gelten jeweils unterschiedliche Regelungen. Bestimmte Fehlzeiten wie Arbeitsunfällen sind besser abgesichert.
  • Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters:
    Garantien steigen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. 
  • Anzuwendende Rechtsgrundlage
    Viele Tarifverträge verbessern die gesetzlichen Mindestgarantien erheblich.  
  • Mitarbeiterstatus:
    Viele Tarifverträge sehen bessere Garantien für Führungskräfte vor.

Bestandteile der Lohnfortzahlung in Frankreich

Bei gesundheitsbedingten Abwesenheiten in Frankreich setzen sich die Zahlungen aus drei Komponenten zusammensetzen:

  • Von der Sozialversicherung CPAM gezahlte Tagegelder
    Diese Zahlungen decken das Gehalt allerdings nicht zu 100 % ab.
    Der nicht erstattete Gehaltsanteil wird ganz oder teilweise vom Arbeitgeber getragen, wenn dieser zur Lohnfortzahlung verplichtet ist. Zudem kommen Leistungen der Vorsorgeversicherung.
  • Zahlungen der Vorsorgeversicherung 'Prévoyance'
    Die Vorsorgeversicherung ist eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch Gehaltszahlungen bei gesundheitsbedingten Ausfällen wie Krankheit abdeckt. Diese Versicherung ist immer für leitende Angestellte obligatorisch, häufig ist sie auf der Basis von Tarifvertrags auch für nicht leitende Angestellte obligatorisch.
  • Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers
    Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, Entgeltfortzahlung zu leisten, entweder auf der Grundlage des französischen Arbeitsrechts oder eines Tarifvertrags. Die Höhe und die Dauer variieren je nach Betriebszugehörigkeit und anderen Variablen.

Lohnfortzahlung bei Krankheit in Frankreich

Krankgeschriebene Mitarbeiter erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen folgende Leistungen. 

Zunächst zahlt die Sozialversicherung CPAM Tagegelder. Bei einer „normalen“ Krankheit entspricht die Leistung 50 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bis zu einem Höchstbetrag von 46 € brutto pro Tag. Es gilt eine Wartezeit von drei Tagen. Bei einem Arbeitsunfall ist das Tagegeld höher und die Wartefrist entfällt. 

Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer entweder eine ergänzende Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber oder Leistungen der Vorsorgeversicherung erhalten. 

Nach französischem Recht profitiert jeder Arbeitnehmer mit einer einjährigen Betriebszugehörigkeit von einer ergänzenden Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Insgesamt erhalten Mitarbeiter für eine bestimmte Dauer eine Vergütung von 90 %, danach 66,67 %. Die Dauer hängt von der Betriebszugehörigkeit ab. Für eine „normale“ Krankheit kommt eine Wartezeit von sieben Tagen zur Anwendung, für Arbeitsunfälle entfällt die Wartezeit. 

Es muss außerdem beachtet werden, dass die meisten Tarifverträge die Ansprüche erweitern. Wenn ein Tarifvertrag auf die Branche des Arbeitgebers anwendbar ist, muss die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung angewendet werden. Viele Tarifverträge heben die Wartezeit auf und erhöhen die Gesamtvergütung für eine bestimmte Dauer auf 100%.

Schließlich können Arbeitnehmer Leistungen der Vorsorgeversicherung erhalten. Die Versicherungsleistungen werden immer zunächst an den Arbeitgeber gezahlt. Nur wenn der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers hat, werden die Versicherungsleistungen über die Gehaltsabrechnung an den Mitarbeiter ausgezahlt. 

Mutterschaftsurlaub und -geld in Frankreich

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs hängt von der familiären Situation ab:

FamiliensituationMutterschaftsurlaub vor der GeburtMutterschaftsurlaub nach der GeburtVollständiger Mutterschaftsurlaub
erwartet erstes Kind6 Wochen10 Wochen16 Wochen
hat bereits ein Kind und erwartet ein Kind6 Wochen10 Wochen16 Wochen
hat bereits mindestens zwei Kinder und erwartet ein Kind8 Wochen18 Wochen26 Wochen
erwartet Zwillinge12 Wochen22 Wochen34 Wochen
erwarten Drillinge oder mehr24 Wochen22 Wochen46 Wochen

Der Mitarbeiter erhält Zahlungen von der CPAM. Meistens decken diese Zahlungen fast 100 % des Gehalts ab. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag von 89,03€ brutto pro Tag, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze. Nach französischem Recht ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu zahlen. Folglich können Arbeitnehmer mit höheren Einkommen eine Einkommenseinbuße erfahren. 

Einige Tarifverträge sehen jedoch eine ergänzende Lohnfortzahlung des Arbeitgebers vor, oft für Arbeitnehmer mit einer mindestens einjährigen Betriebszugehörigkeit. 

Elternzeit für Arbeitnehmer in Frankreich

Der Anspruch auf Elternzeit richtet sich nach der Anzahl der geborenen Kinder.

Zahl der gleichzeitig geborenen KinderAnfängliche ElternzeitMöglichkeit zur Verlängerung der ElternzeitSpätestes Ende der Elternzeit
1 Kind1 Jahrzweimal3. Geburtstag des Kindes
Zwillinge1 JahrzweimalSpätestens beim Eintritt in die Vorschule
Drillinge oder mehr1 Jahr5 mal6. Geburtstag des Kindes

Pflichtversicherungen in Frankreich

Pflichtversicherungen in Frankreich sind zahlreich. Dazu gehören Gesundheitsversorgung, Leben- und Invaliditätsversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. 

In manchen Fällen ist der Arbeitgeber in der Wahl des Versicherungsunternehmens frei, in anderen Fällen hängt das zuständige Versicherungsunternehmen vom geltenden Tarifvertrag oder von anderen Variablen ab. Als Französischer Dienstleister für Gehaltsabrechnung übernehmen wir die Anmeldung bei allen Versicherungen im Rahmen unserer Leistungen rund um die Lohnbuchhaltung in Frankreich.

Mitarbeiter-Sozialleistungen der Zusatzkrankenversicherung in Frankreich

Das französische Gesundheitssystem besteht aus der staatlichen Grundkrankenversicherung sowie den als „Mutuelle“ bezeichneten Zusatzkrankenversicherungen.

Die gesetzliche Grundversicherung übernimmt teilweise die Krankheitskosten. Dies wird von der CPAM (Centre Primaire d'Assurance Maladie) verwaltet. Jeder Mitarbeiter kann mit der französischen Sozialversicherungsnummer einen Account auf ameli.fr erstellen und dann auf die verschiedenen Dienste zugreifen.

Die Zusatzkrankenversicherung "mutuelle" ist von Bedeutung, da die CPAM die Gesundheitskosten nicht vollständig abdeckt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die ergänzende Krankenversicherung abzuschliessen. Dies deckt häufig die verbleibenden Kosten ab, z. B. medizinische Behandlung, Zahnersatz und Sehhilfen. 

Zum Beispiel übernimmt die staatliche Krankenversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 80 % der Kosten. Die Zusatzkrankenversicherung übernimmt die verbleibenden Kosten teils oder vollständig.

Mitarbeiter-Sozialleistungen der Vorsorgeversicherung in Frankreich

Die Vorsorgeversicherung schützt den Arbeitnehmer und seine Familie und deckt die Risiken im Zusammenhang mit Tod, Arbeitsunfähigkeit und Invalidität ab. Am häufigsten profitieren Arbeitnehmer von dieser Versicherung bei längerer Krankheit. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr durch die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers abgesichert ist. 

Nach französischem Recht ist die Vorsorgeversicherung für alle leitenden Angestellten obligatorisch. Für nicht leitende Angestellte kann sie zudem obligatorisch sein, wenn dies laut einem Tarifvertrag vorgesehen ist. Selbst wenn sie in einem Unternehmen nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird ein Abschluss dennoch empfohlen, um die Interessen des Unternehmens und der Mitarbeiter zu schützen. 

Rentenversicherungen in Frankreich

Das französische Rentensystem basiert auf drei Säulen:

  • die obligatorische Grundrente
  • die obligatorische ergänzende Rentenversicherung
  • die zusätzliche Betriebsrente

Die ersten beiden Säulen sind für alle Unternehmen obligatorisch. Impatriates können die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die zusätzliche Betriebsrente ist nur dann obligatorisch, wenn dies im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. In Fällen, wenn diese Versicherung nicht obligatorisch ist, können Arbeitgeber dennoch eine Betriebsrente als Teil ihres Vergütungspakets einrichten.

Die obligatorische Grundrente ist die erste Säule des französischen Rentensystems. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. 

Das gesetzliche Mindestrentenalter richtet sich nach dem Geburtsdatum (62 Jahre ab Jahrgang 1955). Um Anspruch auf eine volle Rente zu haben, muss die Person eine Anzahl von Mindestquartalen erworben haben, die wiederum vom Geburtsjahr abhängen.

Ab einem Alter zwischen 65 und 67 Jahren erhält der Antragsteller dann automatisch eine volle Rente.  

Die zweite Säule ist die obligatorische ergänzende Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer im Privatsektor werden Zusatzrenten von den verschiedenen Agirc-Arrco-Versicherungen verwaltet. Beispielsweise werden Mitarbeiter ausländischer Arbeitgeber bei MALAKOFF HUMANIS INTERNATIONAL AGIRC-ARRCO angemeldet. 

Es handelt sich um ein Punktesystem: Jedes Jahr werden die Beiträge einer Person in Altersrentenpunkte umgerechnet und dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Höhe der Rente errechnet sich aus der Multiplikation der Punktzahl mit dem Punktwert, der jährlich neu festgelegt wird.

Die Beiträge zur ergänzenden Altersversorgung werden zwischen Arbeitgeber (60 %) und Arbeitnehmer (40 %) aufgeteilt.

Diese Rente wird zum vollen Satz gewährt:

  • wenn die Person das gesetzliche Alter von 62 Jahren erreicht und die für den Anspruch auf eine Grundaltersrente in voller Höhe erforderlichen Quartale aufgebaut hat.
  • nach Erreichen eines Mindestalters von 65 – 67 Jahren (je nach Geburtsdatum).

Die dritte Säule ist die zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Sie ist in den meisten Fällen fakultatif. Gemäß einiger Tarifverträge ist sie jedoch, oftmals nur für bestimmte Mitarbeitergruppen, obligatorisch. 

Sofern nicht tariflich vorgeschrieben, kann ein Unternehmen dennoch eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Bestimmte Arbeitgeber entscheiden sich dafür, eine Betriebsrentenversicherung für ihre Führungskräfte abzuschliessen. Dies kann das Vergütungspaket aufbessern. Auch aus finanzieller Sicht ist dies interessant, da teilweise Befreiungen von Sozialabgaben gelten können.

Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Frankreich

Das Arbeitslosengeld in Frankreich ist großzügig. Das französische Arbeitslosensystem wird vom „Pôle Emploi“ verwaltet. Diese staatliche Einrichtung bündelt alle Leistungen unter einem Dach, mit einer einzigen Anlaufstelle für Anmeldung, Beratung, Schulung und Dienstleistungen rund um das Tagegeld.

Die Arbeitslosenversicherung wird durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert. Die Arbeitslosenversicherung-Beitragsrate kann variieren basierend auf einem Bonus/Malus-System.

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, darunter:

  • ein unfreiwilliges Ausscheiden (z. B. Kündigung durch den Arbeitgeber, aber auch ein französischer Aufhebungsvertrag) oder aus einem berechtigten Grund (z. B. Umzug in eine andere Region aufgrund der Erwerbstätigkeit des Ehepartners);
  • mindestens sechs Monate gearbeitet zu haben (vier Monate während der Coronakrise);
  • beim Pôle emploi als arbeitssuchend gemeldet zu sein.

Dauer der Leistungen:
Die Dauer des Arbeitslosengeldes hängt vom Alter des Arbeitsuchenden und der Beitragszahlungsdauer ab. Beispielsweise kann ein Arbeitsuchender unter 53 Jahren, der 24 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat, die Beihilfe für bis zu 24 Monate erhalten. Für einen Arbeitsuchenden von 53 Jahren erhöht sich dies auf 36 Monate.

Fortbildungsleistungen in Frankreich

Pro Jahr erhält ein Vollzeitbeschäftigter eine Fortbildungsgutschrift in Höhe von 500 €. Es wird dem Weiterbildungskonto CPF „compte personal de formation“ gutgeschrieben. Über die Jahre kann sich das auf maximal 5000 € summieren. Beschäftigte mit Behinderung können eine Gutschrift von 800 € pro Jahr erhalten, bis zu maximal 8000 €. Es kann nur für berechtigte Schulungen verwendet werden. Der Mitarbeiter kann in seinem Konto nach diesen Schulungen suchen. Die Fortbildungen werden über die vom Arbeitgeber gezahlte und über die DSN gemeldete Fortbildungsabgabe finanziert.

Mitarbeiter-Sozialleistungen in Frankreich - Fazit

Auch wenn diese Mindestanforderungen als Richtlinie dienen können, müssen Sie möglicherweise das Vergütungspaket erweitern, um Fachkräfte zu gewinnen und Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. My Payroll Pro France, zusammen mit unserem Netzwerk aus Anwälten und Versicherungen, hilft nicht nur bei der Ausarbeitung des französischen Arbeitsvertrages und dem Abschluss von Pflichtversicherungen wie Zusatzkranken- und Vorsorgeversicherungen. Wir unterstützen Sie auch bei der Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Angebots, um Ihr Unternehmen von anderen abzuheben. Dazu gehören in Frankreich häufig optionale Mitarbeiter-Sozialleistungen.

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