Selbständige in Frankreich
Rechskonforme Lösung: Freiberufler oder Angestellter ?
Freiberufler in Frankreich: eine Orientierungshilfe für ausländische Unternehmen
Selbständiger vs. Angestellter
Die Einstellung von Mitarbeitern in einem fremden Land kann eine große Herausforderung sein; insbesondere in einem Land wie Frankreich, das für seinen hohen Arbeitnehmerschutz bekannt ist. Unternehmen entscheiden sich möglicherweise für die Zusammenarbeit mit Selbständigen, um die rechtliche und finanzielle Belastung einer Mitarbeitereinstellung zu vermeiden.
Dies ist riskant und kann kostspielige Folgen haben. In den letzten Jahren haben Plattformen wie Uber nicht nur in Frankreich Schlagzeilen gemacht, weil sie Mitarbeiter fälschlicherweise als Freelancer eingestuft haben. Das Thema Scheinselbständigkeit ist nicht neu und betrifft nicht nur Online-Plattformen. Da die Zusammenarbeit mit Freelancern immer beliebter wird, hier eine kleine Orientierungshilfe.
Unterschied Arbeitnehmer und Selbständiger
Es gibt eine feine Grenze zwischen Selbständigen und Angestellten. Die Definitionen können von Land zu Land variieren. Die Klassifizierung kann komplex sein. Ein Grundverständnis der Unterschiede zwischen den beiden ist entscheidend, um rechtskonform zu handeln.
Unterordnungsverhältnis nach französischer Rechtsprechung
Sowohl Selbständige als auch Angestellte führen Arbeiten aus und erhalten dafür eine finanzielle Vergütung. In Frankreich besteht der Unterschied zwischen beiden im Unterordnungsverhältnis.
Nach französischer Rechtsprechung ist ein Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet durch:
'... die Ausführung einer Tätigkeit unter der Autorität eines Arbeitgebers, der befugt ist, Befehle und Anweisungen zu erteilen, deren Ausführung zu kontrollieren und Mängel zu sanktionieren.' power to give orders and directives, to control the execution and to sanction the poor execution of orders’.
Scheinselbständigkeit in Frankreich: Risiken und Konsequenzen
Wenn französischen Behörden die Tätigkeit als Scheinselbständigkeit betrachten, kann dies schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben.
- Nachforderung der Sozialversicherungsbehörde URSSAF
Ein Unternehmen, das fälschlicherweise Arbeitnehmer als Selbständige einstuft, ist verpflichtet, die Sozialabgaben nachträglich abzuführen.
Risiken: Nachforderung für mehrere Jahre, zuzüglich Aufschlag - Strafrechtliche Konsequenzen
Die vorsätzliche Falschklassifizierung ist ein schweres Vergehen.
Risiken: strafrechtliche Sanktionen wie hohe Geldstrafen und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen - Rechtliche Schritte des Scheinselbständigen
Der Scheinselbständige kann Klage einreichen :
- Nachforderung z.B. von Überstundenvergütung
- Zahlung einer Kündigungsfrist
- Kündigungsentschädigung bei arbeitgeberseitiger Vertragsbeendigung
- Pauschale Entschädigung in Höhe von 6 Monatsgehältern für vorsätzliche Falscheinstufung als Selbständiger
Fazit: Selbständige vs. Angestellte
Compliance ist eine zentrales Thema und eine Herausforderung, insbesondere in einem fremden Land wie Frankreich. Um schwerwiegende Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Angestellten und Selbständigen in Frankreich zu kennen.
In vielen Fällen werden Sie die Person als Angestellten einstufen müssen, um rechtskonform zu handeln. Sie müssen dann französisches Arbeitsrecht anwenden und französische Sozialabgaben zahlen.
Dabei ist die Gründung eines Unternehmens in Frankreich häufig nicht erforderlich. Tatsächlich können Sie als ausländischer Arbeitgeber (Status ESEF) einen Arbeitnehmer einstellen; eine ideale Alternative zur kostspieligen Arbeitnehmerüberlassung.
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