Der französische Aufhebungsvertrag
Die einvernehmliche Lösung für eine Vertragsbeendigung.
Ein Einblick in den einvernehmlichen Aufhebungsvertrag in Frankreich
Trennungen sind selten schön. Wie Mitarbeiteraustritte gehandhabt werden, spricht Bände über Ihr Unternehmen. Heutzutage werden nicht nur Produkte und Dienstleistungen, sondern auch Arbeitgeber öffentlich bewertet. Eine hässliche Mitarbeitertrennung kann nicht nur dem Image Ihres Unternehmens schaden, sondern sich auch negativ auf die gesamte Unternehmenskultur auswirken. Einvernehmliche Mitarbeiteraustritte sind eine Lösung, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine sanfte Trennung wünschen.
Der französische Aufhebungsvertrag
Laut offiziellen Statistiken wurden in Frankreich im Jahr 2020 trotz der Coronakrise 427 000 einvernehmliche Vertragsauflösungen geschlossen. Führungskräfte haben 2020 mehr Aufhebungsverträge unterzeichnet als 2019 (+ 2,31 %). Dies könnte auf die Flexibilität des Verfahrens zurückzuführen sein.
Was ist die französische 'Rupture Conventionnelle'?
Die französische „Rupture Conventionnelle“ bedeutet wörtlich übersetzt „Auflösungsvereinbarung“. Sie ist eine vertragliche Aufhebung des französischen Arbeitsvertrages durch Zustimmung der beiden Vertragsparteien. Auf der Grundlage des Französischen Arbeitsrechts entscheiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Bedingungen und über die Konditionen der Beendigung. Diese werden in einem Aufhebungsvertrag fixiert. Eine einvernehmliche Beendigung hat Vorteile für beide Seiten.
Was sind die Vorteile eines Aufhebungsvertrages in Frankreich?
Aus Sicht des Arbeitgebers verringert eine einvernehmliche Trennung das Risiko einer Klage des Arbeitnehmers. Sie ist immer dann die beste Lösung, wenn kein hinreichender Kündigungsgrund vorliegt.
Aus Sicht des Arbeitnehmers ist ein wesentlicher Vorteil, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bleibt. Dies ist bei einer Kündigung meistens nicht der Fall. Im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland gibt es bei Aufhebungsverträgen in Frankreich keine zusätzliche Wartezeit. Darüber hinaus steht dem Mitarbeiter eine Abfindungsentschädigung zu, die mindestens der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsentschädigung entsprechen muss. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist es sogar möglich, eine höhere Abfindung zu vereinbaren.
Schließlich ermöglicht die einvernehmliche Kündigung eine recht schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vor allem im Vergleich zu einer Kündigung, die nicht nur die Einhaltung eines sehr strengen Verfahrens, sondern in vielen Fällen auch eine mehrmonatige Kündigungsfrist erfordert.
Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrages in Frankreich?
Die einvernehmliche Vertragsbeendigung ist nicht ohne Risiken. Ein strikt geregeltes Verfahren muss eingehalten werden.
Für den Arbeitgeber bleibt ein Risiko: Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, der vertraglichen Beendigung innerhalb von 12 Monaten zu widersprechen. In der Praxis betreffen Rechtsstreitigkeiten nach einem Aufhebungsvertrag ausstehende Zahlungen, z.B. für Überstunden. Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf die Überprüfung der Gültigkeit des Aufhebungsvertrages sind selten.
Wie läuft die einvernehmliche Vertragsbeendigung in Frankreich ab?
Der Aufhebungsvertrag muss von der Arbeitsaufsichtsbehörde DREETS genehmigt werden.
Der Aufhebungsvertrag muss folgende Elemente vorsehen:
- Datum der Beendigung des Arbeitsvertrages
Das früheste Datum ist der Tag nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. - Höhe der Abfindung zur Entschädigung der Vertragsbeendigung
Unabhängig von der Betriebszugehörigkeit erhält der Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, am Ende des Vertrages eine Abfindung. Die Abfindung darf nicht geringer sein als die gesetzliche Kündigungsentschädigung.
Wie lange dauert die einvernehmliche Vertragsauflösung?
Zunächst einmal haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ein Widerrufsrecht von 15 Kalendertagen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages.
Nach Ablauf der 15 Kalendertage kann der Aufhebungsvertrag zur Genehmigung an die Arbeitsinspektion geschickt werden. Nach 15 Werktagen gilt der Aufhebungsvertrag automatisch als genehmigt, wenn die Aufsichtsbehörde ihn nicht in der Zwischenzeit abgelehnt hat.
Der Arbeitsvertrag endet zu dem in dem im Aufhebungsvertrag festgelegten Datum, frühestens jedoch am Tag nach der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde DREETS.
Welche Kosten fallen bei einem französischen Aufhebungsvertrag an?
Dem Arbeitnehmer steht immer eine Abfindung zu, auch bei geringer Betriebszugehörigkeit. Sie muss mindestens der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsentschädigung entsprechen.
Die Abfindungsentschädigung entspricht mindestens
- 1/4 Monatsgehalt pro Dienstjahr, für die ersten 10 Jahre
- 1/3 Monatsgehalt pro Dienstjahr, ab dem 11. Jahr
Viele Tarifverträge sehen höhere Abfindungen vor, so der Fall im Tarifvertrag SYNTEC im IT-Sektor, Tarifvertrag Telekommunikation und im Tarifvertrag Fernabsatz.
Darüber hinaus erhöhen einige Tarifverträge die Abfindung für ältere Arbeitnehmer, so der Fall in dem Tarifvertrag der Pharmaindustrie.
Es ist auch möglich, dass der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine höhere Entschädigungen aushandelt. Dies ist häufig der Fall, wenn der Arbeitgeber ein starkes Trennungsinteresse ohne jeglichen Kündigungsgrund hat.
Die Abfindung ist teils von Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich befreit. Innerhalb gewisser Grenzen wird nur eine pauschale Abgabe von 20 % fällig.
Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung für Resturlaubstage oder andere ausstehende Posten ausbezahlt. Es ist keine Kündigungsfrist anwendbar.
Der französische Aufhebungsvertrag: Fazit
Der Aufhebungsvertrag wird oft anderen Beendigungsmethoden gegenüber bevorzugt; wegen seiner Einfachheit und Flexibilität, aber auch weil es eine einvernehmliche, mit unter sanfte, Trennung ermöglicht.
Bevor Sie Entscheidungen treffen, ist es wichtig, sich mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und den damit verbundenen Kosten vertraut zu machen. My Payroll Pro France, mit unseren Partnern aus perfekt zweisprachigen französischen Anwälten, unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag und anderen Formen der Vertragsbeendigung in Frankreich.
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