Arbeitnehmerüberlassung und seine Alternativen

Mitarbeiter in Frankreich einstellen ohne Niederlassung: Arbeitnehmerüberlassung (EOR) und ausländischer Arbeitgeberstatus im Vergleich

Inhaltsverzeichnis:

Ein Leitfaden für die Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich durch ausländische Unternehmen

Arbeitnehmerüberlassung oder … ?

Fachkräfte zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden ist in vielen Branchen eine Priorität. Aufgrund zunehmender Digitalisierung und Beliebtheit von Home Office müssen sich Unternehmen nicht mehr auf lokale Arbeitsmärkte beschränken. Um hochqualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, ist ein wettbewerbsfähiges Beschäftigungspaket entscheidend. Mitarbeitersozialleistungen und Incentives, einschließlich flexibler Arbeitsregelungen wie Home Office und Remote Work, können für qualifizierte Kandidaten den Ausschlag geben.

Die Einstellung eines Mitarbeiters in einem fremden Land wie Frankreich bringt jedoch viele Herausforderungen mit sich.

Freiberufler oder Mitarbeiter?

Einige Unternehmen entscheiden sich möglicherweise dafür, ganz auf die Beschäftigung von Mitarbeitern zu verzichten und stattdessen mit Freiberuflern in Frankreich zusammen zu arbeiten. Dies kann eine riskante und kostspielige Entscheidung sein. In Frankreich kann eine Tätigkeit, die durch ein Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist, als Arbeitsverhältnis eingestuft werden. Wenn die französischen Behörden die Beschäftigung als Scheinselbständigkeit einstufen, kann dies schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben.

Die Wahl einer rechtskonformen Lösung ist grundlegend.

Arbeitnehmerüberlassung oder ausländischer Arbeitgeberstatus?

Wenn Sie als ausländisches Unternehmen einen Mitarbeiter in Frankreich einstellen möchten, stoßen Sie möglicherweise bei der Suche nach einer Lösung auf verschiedene Begriffe, wie z.B. Arbeitnehmerüberlassung, Employer of record (EOR), Professional Employer Organization (PEO), „portage salarial“ und ESEF-Status.

Ein Grundverständnis Ihrer Optionen ist unerlässlich, um die ideale Lösung für Ihren individuellen Fall zu finden. Die Definitionen dieser Begriffe variieren jedoch von Land zu Land. Sie werden häufig widersprüchlich verwendet, insbesondere Online. Tatsächlich gibt es einige Konzepte in bestimmten Ländern gar nicht.  

In Frankreich hat ein Unternehmen, das einen Mitarbeiter einstellen möchte, ohne eine Niederlassung zu gründen, zwei Möglichkeiten:

1) Arbeitnehmerüberlassung: das französische Äquivalent einer Employer of Record EOR-Lösung;
2) Ausländischer Arbeitgeber-Status ESEF : Einstellung des Arbeitnehmers direkt über das ausländische Unternehmen.

Vergleich der Arbeitnehmerüberlassung (EOR-Lösung) mit dem Ausländischen Arbeitgeber-Status ESEF

Arbeitnehmerüberlassung EOR-Lösung

Ausländischer Arbeitgeber-Status ESEF 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitsverhältnis

Dreiecksverhältnis

Mitarbeiter wird direkt vom ausländischen Unternehmen eingestellt

Gründung einer Niederlassung erforderlich

Nein

Nein

Einschränkungen

Art der Aktivität

Nur für außergewöhnliche Aufgaben

Keine Einschränkungen

Maximale Dauer

36 Monate

Keine Einschränkungen

Kosten & Einrichtung

Monatliche Kosten

Ab 600 € für Ihren ersten Mitarbeiter, teilweise bis zu 1200 €, abhängig vom Gehalt Ihres Mitarbeiters *

Ab 90 € für Ihren ersten Mitarbeiter, Festpreise pro Gehaltszettel *

Einrichtungsgebühr

Ja, variierend

500 € für Registrierung und Einrichtung der Mitarbeitersozialleistungen

Offboarding-Gebühr

Ja, variierend

Nein

Arbeitsvertrag

Meist automatisch generierte Verträge, zusätzliche Gebühren für Vertragsanpassungen

Von französischen Anwälten erstellte Arbeitsverträge, Honorar auf Anfrage

Zeitrahmen

Ein bis mehrere Tage

Die Registrierung und Einrichtung von Vorsorgeversicherungen dauert etwa einen Monat

* Einige EOR-Anbieter berechnen zwischen 9 und 12 % der gesamten Lohnkosten. Für einen Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 7000 € (entspricht monatlichen Lohnkosten von 10080 €) liegen die monatlichen Gebühren zwischen 907,20 € und 1209,60 € pro Monat.

* Für die Zahlung der Lohnsteuer des Arbeitnehmers müssen Unternehmen aus der USA, Kanada, China und der Schweiz einen akkreditierten Steuervertreter in Frankreich benennen. Für Unternehmen aus diesen Ländern fallen daher zusätzliche Kosten an.

1. Arbeitnehmerüberlassung: Die französische EOR-Lösung (Employer of Record).

In Frankreich ist das lokale Äquivalent einer EOR-Lösung die „Portage Salarial“, Arbeitnehmerüberlassung auf deutsch. Es besteht aus einem dreiseitigen Vertragsverhältnis, bei dem ein Dienstleister den Arbeitnehmer anstellt, dieser aber für deren Kunden arbeitet. Arbeitnehmerüberlassung ist in Frankreich eine regulierte Tätigkeit; der EOR-Anbieter muss über eine behördliche Genehmigung verfügen.

Grenzen der Arbeitnehmerüberlassung

Die französische Arbeitnehmerüberlassung ist in zwei Aspekten eingeschränkt – der Art der Tätigkeit und seiner maximalen Dauer. Das Kundenunternehmen kann auf Arbeitnehmerüberlassung nur für gelegentliche Aufgaben, die nicht Teil der regulären, dauerhaften Geschäftstätigkeit sind, zurückgreifen. Weiter ist die Laufzeit auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch das Kundenunternehmen kann zu Bußgeldern von bis zu 7500 € führen. Weitere Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung finden Sie auf der offiziellen Website der französischen Regierung.

Arbeitnehmerüberlassung: Die schnellste Lösung

Der Hauptvorteil von Arbeitnehmerüberlassung besteht darin, dass sie in der Regel die am schnellsten einzurichtende Lösung ist. Zum Beispiel sind die Vorsorgeversicherungen bereits vorhanden. Viele EOR-Anbieter integrieren Neueinstellungen in einem oder wenigen Tagen.

2. Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung: Ausländischer Arbeitgeber-Status ESEF

Für Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer in Frankreich dauerhaft einstellen möchten, ohne eine Niederlassung zu gründen, ist der ESEF-Status eine hervorragende Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung. ESEF steht für „Entreprise sans Établissement en France“, übersetzt „Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich“.

Dabei stellt das ausländische Unternehmen den Mitarbeiter direkt ein. Ihr Unternehmen wird in Frankreich nur zu Zwecken der Sozialversicherungsmeldungen registriert, während es von einer ausländischen Adresse aus operiert.

Ein Französischer Dienstleister für Gehaltsabrechnung wie My Payroll Pro France stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter vollständig konform deklariert werden. Unsere Leistungen gehen über die bloße Lohnbuchhaltung hinaus. Von der Anmeldung als ausländischer Arbeitgeber ESEF bis hin zur Einrichtung der Vorsorgeversicherungen übernehmen wir alles. Hinsichtlich des Arbeitsvertrages empfehlen wir, die Ausarbeitung qualifizierten französischen Anwälten anzuvertrauen, damit Ihre Unternehmensinteressen von Anfang an geschützt werden.

Ausländischer Arbeitgeber-Status: Direkter Zugang zu französischen Experten & kostenfreundliche Lösung

Durch die Zusammenarbeit mit einem französischen Gehaltsabrechnungsanbieter erhalten Sie direkten Zugang zu Expertenwissen. Kommunikationslücken, wie Sie bei der Zusammenarbeit mit globalen EOR-Anbietern auftreten können, entfallen. Es ist eine kostenfreundliche Lösung, ohne zusätzliche Kosten eines globalen EOR-Anbieters.

Risiko der Gründung einer Betriebsstätte

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine EOR- oder ESEF-Lösung entscheiden, sollten Sie sich des steuerlichen Risikos einer Betriebsstättengründung bewusst sein. Relevant wird dies zum Beispiel, wenn Ihr Mitarbeiter in Frankreich steuerpflichtige Einkünfte für Ihr Unternehmen generiert. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Regierung. Sollten Sie hierzu Zweifel haben, empfehlen wir, sich von Steuerexperten beraten zu lassen. 

Fazit

Arbeitnehmerüberlassung ist in Frankreich streng geregelt. Auf diese Lösung können Sie für befristete Tätigkeiten zurückgreifen, die Fachwissen erfordern, über das sie nicht verfügen. Es ist eine schnelle, aber eher kostspielige Lösung.
Für ausländische Unternehmen, die qualifizierte Arbeitskräfte dauerhaft in Frankreich einstellen möchten, ist die EOR-Lösung nicht die richtige Wahl. Arbeitnehmerüberlassung ist nicht für längere Beschäftigungen, die Ihrer regulären Geschäftstätigkeit entspricht, konzipiert. In diesem Fall ist der Status als ausländischer Arbeitgeber ESEF eine ideale Alternative zur kostspieligen Employer-of-Record-Lösung.

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