Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich

The calculation of employer contributions and payroll taxes in France is very complex. 

Inhaltsverzeichnis:

In vielen Branchen sind Arbeitskosten einer der größten Ausgabenposten eines Unternehmens. Ihre Gesamtausgaben setzen sich aus Löhnen, Sozialleistungen, Sozialabgaben und Steuern zusammen. Als Arbeitgeber, der in Frankreich einstellt, ist es wichtig, sich mit den französischen Sozialabgaben vertraut zu machen.

Die Französische Gehaltsabrechnung ist eine der komplexesten der Welt. Besonders deutlich wird dies beim Betrachten des französischen Gehaltszettel auf dem oft 30 Linien zu finden sind. Hinter jeder Zeile steht eine sehr komplexe Berechnung, die von verschiedenen Variablen beeinflusst wird, unter anderem der Branche, Mitarbeiterzahl, Merkmalen des Arbeitsvertrags, und den betrieblichen Mitarbeiter-Sozialleistungen.

In diesem Artikel behandeln wir nur die arbeitgeberseitigen Sozialabgaben in Frankreich. Arbeitnehmerabzüge und das Nettogehalt in Frankreich werden gesondert behandelt.

Wie hoch sind die Sozialabgaben des Arbeitgebers in Frankreich?

Eine der ersten Fragen, die Kunden von My Payroll Pro France stellen, ist :

‘How much does an employee cost ? What is the employer payroll tax rate in France ?’

Oft lässt sich lesen, dass die Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich bei durchschnittlich 33 % liegen. Dies hat allerdings nur wenig Aussagekraft. Die Sozialabgaben hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, allem voran dem Gehaltsniveau des Mitarbeiters. Sie liegen zwischen 3 % und 46 %.

Für eine Vollzeitstelle sollten Sie mit folgenden Abgaben rechnen:

Annual salary ≈ 20 – 32 K: 3 – 37 %

Annual salary ≈ 32 – 49 K: 35 – 38 %

Annual salary > 49 K: 41 – 46 %

Die einzige Möglichkeit, genaue Arbeitgeberkosten zu ermitteln, ist eine Kostensimulation für Ihren Einzelfall. My Payroll Pro France bietet diese Hochrechnungen kostenlos an, als Teil unserer Leistungen rund um die französische Gehaltsbuchhaltung.

Ein Grundverständnis der Sozialabgaben bleibt jedoch fundamental um optimale Entscheidungen, wie z.B. im Falle einer Mitarbeitereinstellung, treffen zu können.

Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich: Eine Fallstudie

Um die Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich zu veranschaulichen, analysieren wir im Folgenden die Abgaben für einen Vollzeit-Mitarbeiters (35 Stunden pro Woche) in einem Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeitern.

Um den Fall zu vereinfachen, wurde mit folgenden Annahmen gearbeitet:

  • Beitrag zur Unfallversicherung: 0,80 % 
  • Krankenzusatzversicherung mutuelle: fester Beitrag von 50 € pro Monat / zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Lebensversicherung „Prévoyance“: 1,40 % auf das Bruttogehalt bis zur Sozialversicherungsgrenze / zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt
  • Mindestgehalt SMIC ab 1. Januar 2022: 10,57 € pro Stunde

Um die Daten vergleichbar zu machen, haben wir Beiträge für nichtleitende Angestellte verwendet. Für einen leitenden Angestellten müssen 0,036 % APEC hinzugerechnet werden, sowie 0,80 % für die Lebens- und Invaliditätsversicherung (obligatorisch 1,50 % vom Arbeitgeber gedeckt). 

Die Berechnung basiert auf den offiziellen Beiträgen, stand 01.01.2022.

Vergleich der französischen Arbeitgeber-Sozialabgaben für unterschiedliche Gehaltsniveaus

We compare employer taxes and contributions for different wage levels: from the French minimum wage referred to as SMIC up to a monthly salary of 7000 €.

The comparison of three different salary levels shows that the total employer rate significantly increases with growing salary :

Gehalt 1603 €: Beiträge von 60,21 €, was 3,76 % entspricht
Gehalt 2750 €: Beiträge von 967,04 €, was 35,17 % entspricht
Gehalt 6000 €: Beiträge von 2538,07 €, was 42,37 % entspricht

The payroll tax rate increases the higher the salary gets. You will notice that the rate is very low for the minimum wage, then significantly rises until it reaches a plateau. In our example, the maximum rate of 42.37% is reached at a monthly gross salary of about 5611 €.

Gehaltsabrechnung-Frankreich

Was beeinflusst die Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich?

Die Variablen, die sich auf die französischen Abgaben auswirken, sind zahlreich. 

Die wesentlichsten Einflussfaktoren sind:

  • die Gehaltshöhe des Mitarbeiters
  • die Besonderheiten des Unternehmens 
  • die Personalien des Mitarbeiters

Verhältnis zwischen Mitarbeitergehalt und Mindestlohn

In France, the employer payroll tax rate rises with increasing salary. The ratio between the employee’s actual wage and the French minimum wage has the most significant impact on the total employer rate.

Für Geringverdiener kommt eine Abgabenentlastung zur Anwendung, für Besserverdiener fallen Zusatzbeiträge an.

Sozialabgabenentlastung für Geringverdiener

Die Sozialabgabenentlastung RGCP ('réduction générale des cotisations patronales', früher als 'réduction Fillon' bezeichnet) gilt für Arbeitnehmer mit einem Gehalt bis zum 1,6-fachen des Mindestgehalts 'SMIC'.

Die Entlastung ist am höchsten für Arbeitnehmer mit einem Mindestgehalt. Sie nimmt allmählich ab, bis das 1,6-fache des Mindestgehalts erreicht ist. Dies erklärt, warum die Sozialabgaben am Anfang des Diagramms sehr niedrig sind.

Zusatzbeiträge für Besserverdiener

Für Arbeitnehmer, die das 2,5-fache des Mindestgehalts verdienen, wird ein zusätzlicher Beitrag von + 6 % für die Krankenversicherung fällig. Sobald der Schwellenwert überschritten wird, wird der zusätzliche Satz von 6 % auf das Gesamtgehalt angewendet. Dies erklärt die zweite stufenartige Erhöhung in dem Diagramm.

Für Arbeitnehmer, die das 3,5-fache des Mindestgehalts verdienen, wird ein zusätzlicher Beitrag von + 1,80 % für die Familienhilfe fällig. Auch dieser Beitrag wird bei Überschreitung der Schwelle auf das Gesamtgehalt berechnet. 

Unternehmensspezifische Besonderheiten mit Auswirkung auf die Sozialabgaben

Darüber hinaus wirken sich die betrieblichen Besonderheiten auf die Sozialabgaben aus. Wie am Anfang dieses Artikels erwähnt, haben wir zur Vereinfachung die obigen Berechnungen mit bestimmten Hypothesen erstellt. Die Abgaben können jedoch höher sein, basierend auf:

  • Mitarbeiterzahl: Einige Arbeitgeberbeiträge steigen, wenn eine bestimmte Mitarbeiterzahl überschritten wird
    Ab 11 Mitarbeitern:
    Fortbildungsbeitrag: 1 % statt 0,55 %
    Sozialbeitrag: 8 % auf die Lebensversicherung des Arbeitgebers und zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag

    Ab 20 Mitarbeitern:
    Überstundenabzug entfällt : pauschaler Abzug von 1,50 € pro Überstunde

    50 Mitarbeiter und mehr:
    Beitrag zur staatlichen Wohnungshilfe (Fnal): 0,50 % auf das Gesamtgehalt statt 0,10 % auf das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze

  • Tarifverträge:
    Tarifverträge können bessere Leistungen der Vorsorgeversicherungen sowie Zusatzrentenversicherungen vorsehen. Zudem sind auf der Grundlage vieler Tarifverträge Vorsorgeversicherungen für alle Mitarbeiter obligatorisch, nicht nur für leitende Angestellte (IT Branche mit dem SYNTEC-Tarifvertrag, im Großhandel-Tarifvertrag, und im Tarifvertrag der Textilindustrie).
  • Arbeitsunfallrisiko:
    Der Beitrag zur Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung hängt von der Unternehmenstätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Im Allgemeinen variiert der Beitrag zur Unfallversicherung zwischen 1 und 3 %. Seit 2022 wird dem Arbeitgeber der Beitrag zur Unfallversicherung elektronisch mitgeteilt.

Auswirkung des Arbeitnehmerstatus auf die Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich

Schließlich wirken sich die Besonderheiten des Arbeitnehmers auf die Abgaben aus.

  • Arbeitnehmerstatus: zusätzliche Beiträge für leitende Angestellte an
    + 0,036 % APEC Arbeitslosenhilfe für Führungskräfte
    + 1,50 % für eine vom Arbeitgeber übernommene obligatorische Todesfall- und Invaliditätsversicherung 100 % (berechnet bis zur Sozialversicherungsgrenze)

Gibt es in Frankreich eine Beitragsbemessungsgrenze?

In Frankreich sinken die Sozialabgaben ab Überschreitung eines bestimmten Gehalts nicht wesentlich.

Obwohl es in Frankreich eine Sozialversicherungsobergrenze gibt, hat sie nicht die gleichen Auswirkungen wie die Obergrenze in anderen Ländern. In Deutschland beispielsweise werden bei Erreichen der Obergrenze keine Beiträge auf den übersteigenden Betrag berechnet.

In Frankreich hingegen werden viele Beiträge ohne Begrenzung auf das Gesamtgehalt berechnet. Bei Beiträgen, die nur bis zu einer Obergrenze berechnet werden, fallen ab Überschreitung der Obergrenze andere, zusätzliche Beiträge an.

Bei den Beiträgen, die tatsächlich begrenzt sind, liegen die Grenzen so hoch, dass sie selten erreicht werden:

  • Arbeitslosenversicherungsbeiträge von 4,20 %:
    Auf den übersteigenden Lohnanteil von mehr als dem Vierfachen der Sozialversicherungsgrenze (ab 1. Januar 2022: 164544 € pro Jahr) wird sie nicht mehr geschuldet
  • Rentenbeitrag von 14,78 %:
    Auf den übersteigenden Lohnanteil von mehr als dem Achtfachen der Höchstgrenze (329088 € pro Jahr) wird sie nicht mehr geschuldet

Da die Grenzen so hoch angesetzt sind, kann man sagen, dass die Obergrenze selten Auswirkungen auf die Sozialabgaben des Arbeitgebers hat.

Kostenhochrechnungen und -optimierungen

As seen above, a lot of different elements have an impact on the employer payroll tax rate in France. We understand that our clients need to have precise information about labor costs before hiring an employee. My Payroll Pro France therefore provides cost simulations as part of our services. 

Zudem sind wir Experte im Bereich der Abgabenoptimierung. Wir beraten Sie zum Beispiel zu abgabenfreien Mitarbeitergeschenken und Essensgutscheinen in Frankreich. Steuer- und abgabenfreie Anreize wie zum Beispiel Urlaubsgutscheine für Mitarbeiter und Betriebssport können sich zudem positiv auf das Wohlbefinden und die Motivation Ihrer Mitarbeiter auswirken. Darüber hinaus halten wir Sie über aktuelle Themen aus der Personalabrechnung auf dem Laufenden, wie zum Beispiel dem Macron-Bonus. Sie können auf unserer Seite auch mehr erfahren über den französische Erfolgsprämie "Intéressement", die eines der stärksten Mittel zur Optimierung von Sozialabgaben ist.

Suchen Sie nach einer Lösung für Ihre Mitarbeiter in Frankreich? Wir sind ein Französischer Dienstleister für Gehaltsabrechnung spezialisiert auf internationale Kunden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Kostensimulation zu erhalten oder buchen Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

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