Französische Lohn- und Gehaltsabrechnung outsourcen
Ein Leitfaden zum Outsourcing der französischen Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Von allen HR-Aufgaben wird die Gehaltsabrechnung am häufigsten ausgelagert. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die Mitarbeiter in Frankreich einstellen, und umso mehr, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist.
Vorteile des Outsourcings der Gehaltsabrechnung in Frankreich
Frankreich hat eines der komplexesten Gehaltsabrechnungssysteme in Europa. Die zahlreichen und sich schnell entwickelnden Gesetze, die die französische Gehaltsabrechnung beeinflussen, erfordern umfangreiche Fachkenntnisse.
Expertenwissen durch Auslagerung der französischen Lohnabrechnung
Unabhängig davon, ob Sie über eine Niederlassung in Frankreich oder als ausländischer Arbeitgeber Mitarbeiter einstellen, Sie müssen zwingende Bestimmungen des französischen Rechts anwenden. Dies schließt Tarifverträge, die in vielen Branchen verbindlich sind, mit ein.
Arbeitsverträge und Tarifverträge
Der erste entscheidende Schritt vor der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich, ist die Bestimmung des anwendbaren Branchentarifvertrages. Der Tarifvertrag beeinflusst viele Aspekte des Arbeitsverhältnisses erheblich und muss bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags berücksichtigt werden. Deshalb empfehlen wir, den Arbeitsvertrag von französischen Spezialisten erstellen zu lassen.
Der Vertrag muss auf französisch verfasst sein. In einigen Fällen kann es ratsam sein, einen zweisprachigen Vertrag zu erstellen, wobei im Konfliktfall die französische Version anwendbar ist.
Hier sind einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:
Arbeitszeit
Obwohl die 35-Stunden-Woche in Frankreich die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit ist, ist sie bei weitem nicht die Regel. In vielen Branchen arbeiten Arbeitnehmer 39 Stunden oder mehr. Für einige Mitarbeiter besteht sogar die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von jährlichen Arbeitstagen zu vereinbaren.
Probezeit
Da befristete Verträge in Frankreich die Ausnahme sind, ist die Probezeit von besonderer Bedeutung. Allerdings ist ihre Dauer in Frankreich deutlich kürzer als in anderen Ländern. Für sogenannte 'Cadre'-Mitarbeiter (Führungskräfte aber auch hochqualifizierte Mitarbeiter mit einem gewissen Maß an Autonomie) beträgt die Probezeit in der Regel vier Monate. Tarifverträge einiger Branchen reduzieren sie jedoch auf drei Monate.
Andererseits bieten viele Tarifverträge die Möglichkeit der Verlängerung. In der IT-Branche kann mit 'Cadre'-Mitarbeitern beispielsweise eine viermonatige Probezeit abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese um weitere vier Monate verlängert werden.
Gehälter und Bonuszahlungen in Frankreich
In Frankreich existieren gesetzliche (SMIC) und tarifliche Mindestlöhne. In vielen Branchen müssen jedoch Gehälter weit über dem Mindestlohn angeboten werden, damit ein Beschäftigungspaket wettbewerbsfähig ist.
Bonus- und Sonderzahlungen sind manchmal Teil der Vergütung eines Mitarbeiters, in den meisten Fällen aufgrund von Verhandlung und in einigen Fällen aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften. So ist beispielsweise in der IT-Branche ein Urlaubsgeld Pflicht.
Wie aus diesen Beispielen ersichtlich ist, wirken sich Tarifverträge erheblich auf das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis aus. Um sicherzustellen, dass diese Nuancen berücksichtigt werden, empfehlen wir, den Arbeitsvertrag von französischen Experten ausarbeiten zu lassen.
Fachliche Beratung zu Arbeitgeber-Sozialabgaben
Ihr französisches Lohn-Outsourcing-Unternehmen berät Sie zu Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich.
Die französischen Arbeitgeberbeiträge können von 3 % bis 46 % variieren. Sie hängen von mehreren Variablen ab, von denen die wichtigste das Gehaltsniveau ist. Vereinfacht gesagt sollten Sie für eine Vollzeitstelle (35-Stunden-Woche) mit Folgendem rechnen:
Bruttojahresgehalt ≈ 20 – 32Tsd Euro: 3% – 37%
Bruttojahresgehalt ≈ 32 – 49Tsd Euro: 35% – 38%
Bruttojahresgehalt > 49Tsd Euro: 41% – 46%
My Payroll Pro France bietet Kostenschätzungen für Ihren Einzelfall als Teil unserer Leistungen rund um die Lohnbuchhaltung in Frankreich.
Kostenhochrechnung für Ihren Mitarbeiter
Outsourcing der Verwaltung von Mitarbeiter-Zusatzleistungen
Ihr französisches Lohn-Outsourcing-Unternehmen stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter die Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben, und vermeidet so Unzufriedenheit oder sogar Rechtsstreitigkeiten.
Neben dem Einrichten der obligatorischen Mitarbeiter-Sozialleistungen berät My Payroll Pro France zu gängigen Praktiken, damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Stellenangebote gewährleistet wird. Mitarbeiter auf der ganzen Welt haben unterschiedliche Kulturen und Erwartungen in Bezug auf die Arbeitsvergütung. Beispielsweise ist es in Frankreich üblich, optionale Zusatzleistungen wie Essensgutscheine anzubieten. Diese können auch dazu beitragen, die Arbeitgeberabgaben zu optimieren, da der Arbeitgeberanteil vollständig abgabenfrei ist.
Lohnbuchhaltung für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich
Die französische Gehaltsabrechnung ist bereits für lokale französische Unternehmen eine Herausforderung; für ausländische Unternehmen umso mehr.
Ein Grundverständnis Ihrer Optionen ist unerlässlich, um die ideale Lösung für Ihren individuellen Fall zu finden. Oft lässt sich lesen, dass die Arbeitnehmerüberlassung die einzige Option ist, ohne Gründung einer Niederlassung Personal in Frankreich einzustellen. In Frankreich können Sie jedoch einen Mitarbeiter direkt über Ihr ausländisches Unternehmen einstellen, ohne vor Ort eine juristische Person zu gründen. Dazu registriert Sie ein französisches Lohn-Outsourcing-Unternehmen wie My Payroll Pro France als ausländischen Arbeitgeber in Frankreich. Wir erledigen alle Aufgaben rund um die Gehaltsabrechnung und sorgen dafür, dass alle wichtigen Fristen für Beitragserklärungen und -zahlungen eingehalten werden.
Rechtskonformität durch Outsourcing der französischen Gehaltsabrechnung
Rechtskonformität ist ein wichtiger Aspekt, insbesondere wenn es um die Gehaltsabrechnung im Ausland tätiger Mitarbeiter geht. Unternehmen, die Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen, müssen französische Gesetze einhalten und sind verpflichtet, in Frankreich Sozialabgaben zu zahlen, auch wenn sie keine lokale Niederlassung haben und von ihrem Heimatland aus agieren. Wenn Sie ein externes Outsourcing-Unternehmen mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter in Frankreich beauftragen, können Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Unternehmen schützen, indem Sie über Änderungen auf dem Laufenden bleiben.
My Payroll Pro France ist ein Französischer Dienstleister für Gehaltsabrechnung, der sich auf die Erbringung von Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich spezialisiert hat. Kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, wie wir Ihnen mit unseren Lohn-Outsourcing-Lösungen in Frankreich helfen können.
Lassen Sie sich beraten!
Wir bieten eine unverbindliche Erstberatung und Kostenhochrechnung für Ihren Mitarbeiter in Frankreich.
