Mitarbeiter in Frankreich einstellen
My Payroll Pro France ist auf internationale Unternehmen spezialisiert, die Mitarbeiter in Frankreich einstellen möchten. Lassen Sie sich von uns beraten.
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Personal in Frankreich einstellen - in 5 Schritten
Die Suche nach dem richtigen Kandidaten, französische Gesetze und kulturelle Unterschiede: Die Personaleinstellung in einem fremden Land wie Frankreich bringt viele Herausforderungen mit sich. Dieser Artikel über die Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich beleuchtet die 5 wesentlichen Schritte: Von der Suche nach der idealen Lösung für Ihren individuellen Fall bis zur Gehaltsabrechnung.
1. Schritt: Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich, mit oder ohne Niederlassung
Die Wahl einer rechtskonformen Lösung für Ihren individuellen Fall ist der erste wichtige Schritt. Ein Grundverständnis Ihrer Optionen ist unerlässlich, um die passende Lösung zu finden.
Wir möchten einen Mitarbeiter einstellen, direkt
Ob Sie ein Start-up oder ein großes Unternehmen sind, wir unterstützen Sie in jeder Phase: von der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters in Frankreich als ausländischer Arbeitgeber bis zur Einstellung mehrerer Mitarbeiter über Ihre Niederlassung in Frankreich.
Mitarbeiter als ausländischer Arbeitgeber einstellen
Als ausländischer Arbeitgeber können Sie in Frankreich einen Arbeitnehmer direkt einstellen, ohne eine Niederlassung zu gründen.
Dazu werden Sie von einem Dienstleister wie My Payroll Pro France als ausländischer Arbeitgeber in Frankreich angemeldet. Von der Registrierung, über die Einrichtung der Mitarbeiter-Sozialleistungen bis hin zur monatlichen Lohnabrechnung, wir kümmern uns um alles.
weiter mit Schritt 2
Wir sind noch auf der Suche nach der optimalen Lösung
Wenn Sie als ausländisches Unternehmen einen Mitarbeiter in Frankreich einstellen möchten, ziehen Sie möglicherweise eine Arbeitnehmerüberlassung, auch als EOR-Lösung bezeichnet, in Erwägung.
Im französischen Recht existiert der Begriff EOR nicht. Die französische Lösung, die einer Arbeitnehmerüberlassung am nächsten kommt, ist „Portage Salarial“. Sie ist in zweierlei Hinsicht begrenzt: der Art der Tätigkeit und der Dauer.
Einige Unternehmen entscheiden sich möglicherweise für die Beschäftigung von unabhängigen Selbstständigen, um die rechtliche und finanzielle Belastung zu vermeiden, die mit der Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich einhergeht. Dies ist mitunter eine riskante und kostspielige Fehlentscheidung: Scheinselbstständigkeit kommt gerade bei Remote-Mitarbeitern häufig vor.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich unverbindlich von unseren lokalen Experten beraten, um die ideale Lösung für Ihren individuellen Fall zu finden.
2. Schritt: Kosten der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich
Rekrutierungskosten, ein wettbewerbsfähiges Vergütungspaket, Sozialabgaben: In bestimmten Branchen, wie der Technologiebranche oder dem Dienstleistungssektor, können diese Kosten mehr als 50 % des Umsatzes ausmachen.
Arbeitgeber-Sozialabgaben haben einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten der Einstellung eines Mitarbeiters. In Frankreich können diese sehr hoch sein: Bei einer 35-Stunden-Vollzeitstelle mit einem Jahresgehalt von über 50.000 € sollten Sie mit 41 % bis 46 % rechnen.
Unsere Empfehlung: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Kostenhochrechnung vor der Einstellung Ihres 1. Mitarbeiters in Frankreich.
3. Schritt: Arbeitsvertrag für Ihren 1. Mitarbeiter in Frankreich
Bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich müssen zwingende lokale Vorschriften angewendet werden. Hierzu gehören auch Tarifverträge.
Arbeitszeit
Die 35-Stunden-Woche ist die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit in Frankreich. In vielen Branchen ist jedoch eine 39-Stunden-Wochen (oder mehr) üblich. Zu beachten ist, dass jede Stunde über die 35-Stunden-Woche hinaus eine Überstunde ist und als solche vergütet werden muss.
Wissenswert ist auch, dass für bestimmte Mitarbeiter, je nach Tarifvertrag, eine abweichende Arbeitszeitregelung vereinbart werden kann, z.B. eine fixe Anzahl von Jahresarbeitstagen.
Probezeit
Die Dauer der Probezeit ist in Frankreich deutlich kürzer als in anderen Ländern. Sie variiert, abhängig vom Tarifvertrag, der Vertragslänge und dem Status des Mitarbeiters.
Nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch beträgt die Probezeit für unbefristete Arbeitsverträge mit sogenannten 'Cadre'-Mitarbeitern, also Führungskräften, aber auch Mitarbeitern mit einer gewissen Qualifikation und Eigenverantwortung, vier Monate. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal verlängert werden.
Brancheneinblick: Für den selben Mitarbeiter, sieht der Tarifvertrag der Telekommunikationsbranche und der Tarifvertrag der Marketingbranche, eine Probezeit von drei Monaten vor, mit einer einmaligen Verlängerungsoption (unter Voraussetzungen).Gehälter und Bonuszahlungen in Frankreich
Damit ein Gehaltspaket wettbewerbsfähig ist, müssen in vielen Branchen Gehälter deutlich über dem gesetzlichen oder tariflichen Mindestniveau angeboten werden. Bonuszahlungen sind manchmal Teil der Vergütung eines Mitarbeiters, in den meisten Fällen auf Verhandlungsbasis, in einigen Fällen auf der Grundlage eines Tarifvertrags.
Brancheneinblick: Basierend auf dem Tarifvertrag SYNTEC der IT-Branche, ist die Zahlung eines Urlaubsgelds zwischen Mai und Oktober eines jeden Jahres obligatorisch.Unsere Empfehlung: Lassen Sie den Arbeitsvertrag von Experten ausarbeiten, damit die Besonderheiten Ihrer Branche berücksichtigt werden.
4. Schritt: Zusatzleistungen & Incentives
Bezahlte Freistellung, Zusatzvorsorgesicherungen, steuerfreie Coupons: betriebliche Mitarbeiter-Sozialleistungen und Incentives können den Ausschlag geben, zwischen der Annahme oder Ablehnung Ihres Stellenangebots.
Obligatorische Zusatzversicherungen
In Frankreich ist der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung sowie einer Vorsorgeversicherung vorgeschrieben. Die Bestimmungen variieren je nach geltendem Tarifvertrag und Status des Arbeitnehmers.
Optionale Incentives
Bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich müssen kulturell bedingte Erwartungen in Bezug auf die Arbeitsvergütung berücksichtigt werden. Zusatzleistungen wie Essensmarken in Frankreich erweitern nicht nur das Vergütungspaket, sie können auch zur Optimierung von Sozialabgaben beitragen.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von französischen Experten beraten, damit Ihre Mitarbeiter die ihnen zustehenden Leistungen erhalten und Ihr Vergütungspaket wettbewerbsfähig ist.
5. Schritt: Französische Gehaltsabrechnung
Unternehmen, die Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen, müssen in Frankreich Sozialabgaben zahlen, auch wenn sie keine lokale Niederlassung haben und von ihrem Heimatland aus tätig sind. Wenn Sie Ihre französische Gehaltsabrechnung outsourcen, stellen Sie sicher, dass Sie über Änderungen auf dem Laufenden bleiben und somit lokale Vorschriften eingehalten werden.
My Payroll Pro France ist ein Französischer Dienstleister für Gehaltsabrechnung, spezialisiert auf ausländische Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich.
Stellen Sie einen Mitarbeiter in Frankreich ein? Buchen Sie eine kostenlose Beratung, um mit einem Experten über Ihren Fall zu sprechen.
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