Verlängerung des PEPA 'Macron'-Bonus

Verlängerung des PEPA-„Macron-Bonus“ : Gesetzesentwurf soll Juli 2022 vom französischen Parlament beraten werden.

Die französische Regierung plant, den außergewöhnlichen Kaufkraftbonus PEPA in ihren Gesetz „loi pouvoir d’achat“ aufzunehmen. Dieser Gesetzentwurf sieht Sofortmaßnahmen zum Schutz der Kaufkraft vor.
Dieses Regierungsprojekt ist eine Antwort auf die Inflation: Ende Juni 2022 lag die Inflation in Frankreich bei 5,8 % gegenüber Juni 2021.
Der französische Gesetzentwurf umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Sozialleistungen, einschließlich Altersrenten und Sozialminima, sowie die Erneuerung des außergewöhnlichen Kaufkraftbonus („prime exceptionnelle de pouvoir d’achat“ – PEPA).
Dieser Bonus, der oft auch als „Prime Macron“ bezeichnet wird, wurde erstmals 2019 eingeführt. Ursprünglich sollte er seinem Namen nach außergewöhnlich sein, jetzt steht zum vierten Mal die Verlängerung an.

Verlängerung des PEPA-'Macron'-Bonus: Bedingungen

Die Konditionen sollen im Wesentlichen gleich bleiben (mehr dazu in unserem Blogbeitrag: Macron Bonus 2021-2022), aber der Maximalbetrag des Bonus soll sich verdreifachen.
Wenn der Gesetzesentwurf verabschiedet wird, erhöht sich der Höchstbetrag des PEPA 'Macron'-Bonus :
– von 2000 Euro auf 6000 Euro für Unternehmen, die einen Plan über eine Erfolgsprämie „intéressement“ unterzeichnet haben, sowie für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern.
– für andere Unternehmen erhöht sich der zu zahlende Bonushöchstbetrag von 1.000 auf 3.000 Euro.
Der PEPA-'Macron'-Bonus ist eine optionale Mitarbeiter-Sozialleistung. Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einrichtung besteht nicht. Bisher vollständig von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Sozialabgaben befreit, wird er nun eventuell pauschal mit 20 % besteuert werden.
Wenn er vom Arbeitgeber eingerichtet wird, darf er nur nach objektiven Kriterien variieren. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss ein Arbeitnehmer ein Monatsgehalt erhalten, das unter dem Dreifachen des französischen Mindestgehalts SMIC liegt.

Wann ist die Verlängerung zu erwarten?

Über den Gesetzentwurf wird am 18. Juli 2022 von der Nationalversammlung beraten. Bei Verlängerung haben Arbeitgeber bis zum 31. März 2023 Zeit, den neuen PEPA-'Macron'-Bonus einzurichten und auszuzahlen.