Therapeutische Teilzeit: Entgeltmeldung via DSN

Die Gehaltsdaten bei einer therapeutischen Teilzeittätigkeit, auf Französisch „temps partiel thérapeutique (TPT)“, können ab der Abrechnungsperiode Februar 2023 über die DSN-Meldung generiert werden.

Was ist eine Therapeutische Teilzeittätigkeit?

In Frankreich kann ein Arbeitnehmer nach einer Krankheit, einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit seine Tätigkeit aus therapeutischen Gründen statt in Vollzeit in Teilzeit wieder aufnehmen. Ziel ist es, eine schrittweise Wiedereingliederung zu fördern. Seit einigen Jahren ist es auch möglich, sich ohne vorherige vollständige Krankschreibung eine therapeutische Teilzeittätigkeit ärztlich verschreiben zu lassen.
Während der therapeutischen Teilzeittätigkeit erhält der Arbeitnehmer, neben dem vom Arbeitgeber gezahlten Teilzeitgehalt, Krankentagegeld von der Sozialversicherung CPAM zum Ausgleich des Gehaltsausfalls.

Entgeltmeldung bei therapeutischer Teilzeittätigkeit

Bisher musste monatlich eine manuelle Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber ausgestellt werden, um die Zahlung durch die Sozialversicherung auszulösen.
Ab der Abrechnungsperiode Februar 2023 ist es nun möglich, die Meldung in die monatliche DSN-Meldung zu integrieren. Somit wird der Gehaltsausfall jeden Monat automatisch deklariert.

Integrierung der Entgeltmeldung in die DSN

Durch die monatliche dematerialisierte DSN übermittelt der Arbeitgeber alle Arbeitnehmer-Sozialdaten in einer einzigen Meldung. Die Daten werden an die verschiedenen Behörden wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Finanzamt und Sozialversicherung übermittelt.
Mit der Integration der Entgeltmeldung bei therapeutischer Teilzeittätigkeit in die DSN können nun alle relevanten Daten, inklusive des Gehaltsausfalls bei TPT, über die monatliche DSN deklariert werden. Es ist nicht erforderlich, eine Ereignismeldung („DSN événementielle“) wie bei anderen krankheitsbedingten Abwesenheiten zu generieren.

Technische Bedingungen

Für einen reibungslose Auswertung der DSN-Daten durch die CPAM, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:
– Die Übermittlung eines korrekten und vollständigen DSN-Datenblocks 'S21.G00.66', einschließlich des Gehaltsausfalls
– Mitgliedschaft des Mitarbeiters bei der CPAM oder MSA
Die Entgeltmeldung per DSN ist für therapeutische Teilzeittätigkeiten ab dem 1. Februar 2023 möglich.

TPT-Meldung per DSN: freiwillig oder obligatorisch?

Derzeit ist die Meldung der therapeutischen Teilzeittätigkeit per DSN freiwillig. Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, weiterhin eine manuelle Bescheinigung zu erstellen. Es ist auch möglich, die per DSN übermittelten Daten durch eine manuelle TPT-Meldung zu korrigieren. Die Meldung per DSN könnte jedoch in der Zukunft obligatorisch werden. Durch das Outsourcen Ihrer Gehaltsabrechnung in Frankreich ist eine korrekte Meldung Ihrer Mitarbeiterabwesenheiten, wie z.B. bei einer therapeutischen Teilzeit, sichergestellt.