Tarifvertrag Notare: 13. Monatsgehalt

Ein Einblick in das obligatorische 13. Monatsgehalt basierend auf dem Tarifvertrag der Notare.

In einigen Ländern sind Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt gesetzlich vorgeschrieben, in anderen Ländern basieren diese Zusatzzahlungen auf Verhandlung – entweder auf kollektiver oder individueller Verhandlung.

Das französische Arbeitsgesetzbuch sieht keine Sonderzahlungen vor, trotzdem sind diese in bestimmten Branchen obligatorisch - aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften.

Diese Sonderzahlungen können unterschiedlicher Natur sein:

Beispielsweise schreibt der Tarifvertrag 'Import-Export' einen obligatorischen Dienstaltersbonus vor. Dieser Bonus soll die Treue des Mitarbeiters belohnen, unabhängig von seiner Anwesenheit oder Leistung.

Eine andere Bonusart ist das Urlaubsgeld. Ziel ist es, Mitarbeiter finanziell zu unterstützen, damit sie in den Urlaub fahren können. Dies kann besonders für größere Familien wichtig sein. In der IT-Branche ist ein solches Urlaubsgeld obligatorisch (Tarifvertrag Syntec).

Das 13. Monatsgehalt ist eine Zuzahlung zum regulären Monatsgehalt. Sie ist unabhängig von der Unternehmens- oder Mitarbeiterleistung. Wie der Name schon sagt, entspricht der Betrag in der Regel dem Monatsgehalt des Mitarbeiters. Es wird oft zum Jahresende gezahlt, manchmal aber auch in mehreren Teilzahlungen z.B. zur Jahresmitte und zum Jahresende.

Ein 13. Monatsgehalt ist gemäß einiger Tarifverträge verbindlich, zum Beispiel gemäß dem Tarifvertrag der Notare.

Tarifvertrag Notare: obligatorisches 13. Monatsgehalt

Der für Notare geltende französische Tarifvertrag sieht ein verbindliches 13. Monatsgehalt vor.
Artikel 9 des Tarifvertrags der Notare legt die Bestimmungen aus.

Anspruchsberechtigte für das 13. Monatsgehalt

Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag der Notare gilt. Das heißt, das 13. Monatsgehalt ist unabhängig von der Vertragsart (CDD oder CDI) und unabhängig von der Arbeitszeit des Arbeitnehmers (Voll- oder Teilzeit) fällig.

Berechnung des 13. Monatsgehalt der Notare

Das 13. Monatsgehalt entspricht dem üblichen Dezembergehalt. Das heißt, es schließt außergewöhnliche Vergütungen und gelegentliche Überstunden aus. Für Mitarbeiter, deren Gehalt sich aus einem fixen und einem variablen Anteil zusammensetzt, beträgt das 13. Monatsentgelt 1/12 der gesamten Jahresvergütung.
Es wird für Neuzugänge und für ausscheidende Mitarbeiter anteilig berechnet.
Bei einer unterjährigen Änderung der Arbeitszeit (z. B. von Teilzeit- auf Vollzeit oder umgekehrt) wird das 13. Monatsentgelt entsprechend anteilig berechnet.

Es unterliegt den französischen Sozialabgaben.

Auszahlung des 13. Monatsgehalts

Das 13. Monatsgehalt ist spätestens am 20. Dezember fällig. Es wird über den Französischen Gehaltszettel ausgezahlt.

Auch wenn das französische Arbeitsgesetzbuch keine obligatorischen Sonderzahlungen vorsieht, sind diese in vielen Branchen aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften verbindlich. Bevor Sie einen Mitarbeiter in Frankreich einstellen, sollten Sie sich dieser Besonderheiten bewusst sein. Ein obligatorisches 13. Monatsgehalt wie bei Notaren wird sich erheblich auf Ihr Budget auswirken.

Ihr Dienstleister für französische Gehaltsabrechung berät Sie zu diesen Besonderheiten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen rechtskonform handelt.