Ein Einblick in den französischen Tarifvertrag für Marketing- und Werbeagenturen
Affiliate-Marketing, bezahlte Werbung, Suchmaschinenoptimierung, Content-Marketing: All diese Aufgaben können online erledigt werden. Viele Marketingagenturen haben in den letzten Jahren damit begonnen, Remote-Mitarbeiter einzustellen. Solche flexiblen Modelle können helfen, Talentmangel zu überwinden und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Die Einstellung von Remote-Mitarbeitern bringt jedoch eine Reihe neuer Herausforderungen mit sich.
Agenturen, die Remote-Mitarbeiter in Frankreich einstellen möchten, sollten sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Dazu gehören in Frankreich gesetzliche Bestimmungen sowie Bestimmungen des Tarifvertrags für Marketing- und Werbeagenturen. Diese Bestimmungen müssen eingehalten werden, auch wenn das ausländische Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat.
Französischer Tarifvertrag für Marketing- und Werbeagenturen
Üblicherweise wird der Tarifvertrag als „CCN Employés des Entreprises de la Publicité et Assimilées“ bezeichnet, was übersetzt „Tarifvertrag für Mitarbeiter von Werbeunternehmen und gleichgestellt“ bedeutet. Die offizielle Referenz lautet „Convention Collective Nationale de Travail des Cadres, Techniciens et Employés de la Publicité Française du 22 April 1955“. Der IDCC-Code ist IDCC 0086.
Den vollständigen Text finden Sie unter: legifrance.gouv.fr
Der Tarifvertrag von Marketing- und Werbeagenturen legt unter anderem Mindestgehälter und Bonuszahlungen fest.
Mindestlöhne laut Tarifvertrag der Marketingagenturen
Der Tarifvertrag der Werbeagenturen legt Mindestlöhne für verschiedene Mitarbeiterkategorien und -niveaus fest.
Mindestgehälter 1. Kategorie: 'employees'
Niveau 1 (Junior*) | € 1 610 |
Niveau 2 | € 1 625 |
Niveau 3 | € 1 639 |
Niveau 4 | € 1 711 |
* für sechs Monate
Mindestgehälter 2. Kategorie: ‘technicians’ & ‘agent de maîtrise’
Niveau 1 | € 1 748 |
Niveau 2 | € 1 799 |
Niveau 3 | € 1 856 |
Niveau 4 | € 1 969 |
Mindestgehälter 3. Kategorie: 'Cadres' *
Niveau 1 (Junior**) | € 2 139 |
Niveau 2 | € 2 346 |
Niveau 3 | € 2 766 |
Niveau 4 | € 3 621 |
* leitende Angestellte und hoch qualifizierte Mitarbeiter mit Autonomie und Verantwortung
** für ein Jahr
Obwohl der Tarifvertrag der Marketingagenturen Mindestlöhne festlegt, müssen in vielen Fällen Gehälter weit über dem Mindestniveau angeboten werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Stellenangebots zu gewährleisten.
Betriebszugehörigkeitsbonus in der Werbebranche
Der Tarifvertrag der Marketingagenturen sieht einen Betriebszugehörigkeitsbonus für Mitarbeiter vor, die zur Kategorie ETAM gehören (z.B. Angestellte und Techniker) und mindestens 3 Jahre Betriebszugehörigkeit haben. Sogenanntes 'Cadre'-Personal (leitende Angestellte, aber auch hochqualifiziertes Mitarbeiter mit einer gewissen Verantwortung und Autonomie) ist von dieser Bestimmung ausgenommen.
Die Betriebszugehörigkeitsprämie wird monatlich über den französischen Gehaltszettel ausgezahlt. Sie wird berechnet, indem ein Prozentsatz auf die oben genannten Mindestgehälter des Tarifvertrags angewendet wird.
Betriebszugehörigkeitsbonus für ETAM-Mitarbeiter
Betriebszugehörigkeit | Prozentsatz |
---|---|
nach drei Jahren | 3 % |
jedes zusätzliche Jahr | + 1 % (insgesamt höchstens 15 %) |
Beispiel:
Einstufung: 2. Kategorie - Niveau 4, mit einem Grundgehalt von 2500 € pro Monat und 3 Jahren Betriebszugehörigkeit
Grundgehalt 2500 €
Betriebszugehörigkeitsbonus: €1969 * 3% = 59,07 €
Gesamtgehalt 2559,07 €