Ein Einblick in die obligatorischen Bonuszahlungen gem. des Tarifvertrag der Immobilienmakler
Französische Tarifverträge schreiben nicht nur Mindestlöhne vor. Oftmals sehen sie auch obligatorische Bonuszahlungen vor. Diese können unterschiedlicher Natur sein.
Tarifvertrag Immobilienmakler: 3 Arten obligatorischer Boni
Der Tarifvertrag für Unternehmen aus der Immobilienbranche (‘Convention collective nationale de l’immobilier, administrateurs de biens, sociétés immobilières, agents immobiliers, etc.’ ) sieht drei obligatorische Bonuszahlungen vor: eine Dienstaltersprämie, ein 13. Monatsgehalt sowie eine Jubiläumsprämie.
Dienstaltersprämie for Immobilienmakler
Dienstaltersprämien sind die häufigsten tarifvertraglichen Bonuszahlungen in Frankreich. Zu den Tarifverträgen, die einen Dienstaltersbonus vorsehen, gehört der Tarifvertrag Marketingagenturen und der Tarifvertrag der Immobilienbranche.
Der Tarifvertrag für Immobilienmakler und Hausverwalter sieht einen Dienstaltersbonus von 30 € pro Monat vor. Dieser wird erstmals im Januar gezahlt, nachdem der Mitarbeiter drei Jahre Betriebszugehörigkeit erreicht hat.
Der Betrag erhöht sich alle drei Jahre.
13. Monatsgehalt gem. Tarifvertrag der Immobilienbranche
Weniger üblich ist ein obligatorisches 13. Monatsgehalt. Zu den Tarifverträgen, die ein 13. Monatsgehalt vorschreiben, gehören der Tarifvertrag der Notare und der Tarifvertrag für Immobilienmakler und Hausverwalter.
Laut dem Immobilien-Tarifvertrag wird er auf Basis des Dezembergehalts unter Berücksichtigung des Grundgehalts und des Senioritätsbonus berechnet. Für Neueintritte und Austritte wird der Bonus anteilig berechnet.
Jubiläumsbonus
Der Tarifvertrag der Immobilienbranche sieht eine Jubiläumsprämie für Mitarbeiter vor, die eine „Ehrenmedaille der Arbeit“ erhalten. Bewerben können sich Beschäftigte mit mindestens 20 Dienstjahren. Bei Übergabe der Medaille wird eine Jubiläumsprämie von einem Monatsgehalt ausgezahlt.
Beispiel: Boni in der Immobilienbranche
Nehmen wir ein Beispiel:
Cadre-Mitarbeiter mit 8 Jahren Betriebszugehörigkeit
Berufseingruppierung C3 (entspricht einem monatlichen Mindestgehalt von 3097,31 €), 35 Wochenstunden
Dezember-Gehaltszettel
Grundgehalt | 151,67 | 20,42 € | 3097,31 € |
---|---|---|---|
Betriebszugehörigkeitsbonus | 60,00 € | ||
13. Monatsgehalt | 3157,31 € | ||
Gesamt | 6314.62 € |
Bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich sollten Sie mit den obligatorischen Bonuszahlungen Ihrer Branche vertraut sein. Vor allem das 13. Monatsgehalt wirkt sich erheblich auf Ihr Budget aus. Ihr Französischer Dienstleister für Gehaltsabrechnung berät Sie zu obligatorischen Boni wie gem. dem Tarifvertrag der Immobilienbranche und Besonderheiten anderer Tarifverträge.