Erhöhung der maximalen Steuerbefreiung von Überstunden auf 7500 €

Erhöhung der maximalen Steuerbefreiung von Überstunden von 5000 € auf 7500 €.

Die französische Gehaltsabrechnung ist komplex. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Überstundenabrechnung.

Überstunden & Steuerbefreiung

Die gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich beträgt 35 Stunden pro Woche. Doch in vielen Branchen arbeiten Arbeitnehmer oft mehr. In Frankreich gelten diese Stunden dann als Überstunden. Sie müssen mit einem Aufschlag vergütet werden: in der Regel 25 % für die ersten 8 Stunden. Für die Sozialabgaben und Steuern gelten besondere Bestimmungen.

Sozialabgaben auf Überstunden

Seit 2019 ist das für Überstunden gezahlte Entgelt von bestimmten Arbeitnehmerbeiträgen bis zu 11,31 % befreit.
Diese Regelung gilt nicht nur für Überstunden. Sie gilt auch für die Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten.

Steuerbefreiung von Überstunden

Seit 2019 sind bis zu 220 Überstunden bis zu 5000 € netto pro Jahr (entspricht 5358 € brutto) steuerfrei.
Aufgrund von Corona wurde diese Grenze auf 7500 € netto für Überstunden angehoben, die während des Ausnahmezustands zwischen dem 16. März 2020 und dem 10. Juli 2020 geleistet wurden.
Mit dem neuen Gesetzentwurf wird die Jahresgrenze für 2022 nun vorübergehend auf 7500 € angehoben. Ob die französische Regierung die Regelung erneuern oder gar dauerhaft aufrechterhalten wird, bleibt abzuwarten.
Die Maßnahme wird Unternehmen mehr Flexibilität verschaffen, was in Branchen mit Arbeitskräftemangel von entscheidender Bedeutung ist.

Dieser Höchstbetrag gilt auch für die Monetarisierung französischer RTT-Tage.

Auswirkung der Steuerbefreiung auf das Nettogehalt

Je nach Lohnsteuersatz des Arbeitnehmers kann sich diese Maßnahme beachtlich auf das Nettogehalt des Arbeitnehmers auswirken.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet 40 Stunden pro Woche mit einem Jahresbruttogehalt von 55.000 €. Davon entfallen 8.333,18 € brutto auf die Überstunden, einschließlich eines Überstundenzuschlags von 25 %. Dies entspricht 7774,86 € netto und übersteigt damit die neue Grenze.
In diesem Beispiel werden 7500 € vom steuerpflichtigen Netto des Arbeitnehmers abgezogen. Unter der Annahme, dass der Steuersatz des Arbeitnehmers 7 % beträgt, werden die Steuern des Arbeitnehmers um 525 € verringert. Zusammen mit der teilweisen Befreiung von Sozialabgaben erhöht die Steuerbefreiung von Überstunden die Kaufkraft des Arbeitnehmers.