Personalbestand 11-Mitarbeiter-Schwelle in Frankreich: Arbeitgeberpflichten & Sozialabgaben
In Frankreich haben Arbeitgeber viele Pflichten. Diese variieren je nach Unternehmensgröße: Mit zunehmender Mitarbeiterzahl werden Arbeitgeber zusätzlichen Pflichten unterstellt. Um rechtskonform zu handeln, ist eine genaue Berechnung der Mitarbeiterzahl unerlässlich. In Frankreich sind wichtige Schwellenwerte 11, 20, 50 Mitarbeiter.
Unternehmen sollten mit den Pflichten und Auswirkungen dieser Schwellenwerte vertraut sein. Die Konsequenzen können organisatorischer, aber auch finanzieller Natur sein. In diesem Artikel beleuchten wir die Pflichten und Folgen der Erreichung des Schwellenwerts von 11 Mitarbeitern.
Beschäftigung von 11 oder mehr Mitarbeitern: Auswirkungen auf die Organisation
Unternehmen, die in 12 aufeinanderfolgenden Monaten 11 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, müssen Wahlen des Betriebsrats CSE (Sozial- und Wirtschaftsausschuss) organisieren.
Die Aufgabe vom CSE besteht darin, dem Arbeitgeber Einzel- oder Sammelbeschwerden vorzulegen. Der CSE spielt auch eine Rolle bei der Förderung von Sicherheit und Arbeitsbedingungen. Beispielsweise muss der Arbeitgeber dem CSE die Liste der Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen, die im einheitlichen Dokument zur Beurteilung der beruflichen Gefährdung (DUERP) festgelegt sind.
Überschreitung des Personalbestands: finanzielle Auswirkungen
Die Erreichung des Schwellenwerts von 11 Mitarbeitern hat auch Auswirkungen auf bestimmte Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich. Ein Übergangsmechanismus „streut“ die Wirkung der Schwellenüberschreitung: vereinfacht gesagt, muss die Schwelle fünf Jahre lang überschritten werden, um den vollen Abgabensatz anzuwenden. Die geltenden Sätze müssen dann auf dem Französischen Gehaltszettel aktualisiert werden.
– Berufliche Weiterbildung: Beitragssatz steigt von 0,55 % auf 1 %
– 8 % auf bestimmte Arbeitgeberbeiträge, wie z. B. die Vorsorgeversicherung „prévoyance“
– Transport-Beitrag:
Dieser Beitrag dient der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Er wird von Urssaf eingezogen, die den Beitrag an die lokalen Behörden weiterleitet, die für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind. Der Beitrag variiert je nach Region. In der Region Ile-de-France um Paris beträgt der Satz beispielsweise 2,95 % auf das gesamte Bruttogehalt. Der Beitrag wird regelmäßig bei Bedarf angehoben (Erhöhung des Transport-Beitrags ab Juli 2023).
Wie an diesen Beispielen gesehen werden kann, hat das Erreichen des Personalbestands von 11 Mitarbeitern einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtarbeitgeberbeiträge.