Firmen-Fahrrad in Frankreich
Private Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Fahrrads ist nicht wie ein geldwerter Vorteil zu behandeln
Benefits und Incentives können die Motivation und Loyalität Ihrer Mitarbeiter steigern. Sie können sogar helfen, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Wenn Ihr Unternehmen auf Probleme mit hoher Fluktuation oder Schwierigkeiten bei der Rekrutierung stößt, sollten Sie erwägen, diese Zusatzleistungen anzubieten. Einige können in Frankreich sogar von Abgaben und Steuern befreit sein.
Private Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Fahrrads ist nicht wie ein geldwerter Vorteil zu behandeln
Vorzugsregelung bis 31.12.2024 verlängert - 50%iger Abschlag auf den geldwerten Vorteil
Mitarbeiterrabatte bis zu 30 % beitrags- und steuerfrei
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei den Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel finanziell zu unterstützen. Es müssen mindestens 50 % der Fahrkarte erstattet werden.
Frühzeitige und flexible Freigabe von bis zu 10.000 € für den Kauf von Waren und Dienstleistungen
Essensgutscheine: Anti-Inflations-Maßnahmen als Hilfe gegen steigende Lebensmittelpreise
Die private Nutzung von Firmenwagen in Frankreich ist ein geldwerter Vorteil und als solcher beitrags- und lohnsteuerpflichtig.
Französische „Chèque Culture“ sind vollständig abgabenfrei, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Sie bieten große Flexibilität und verbessern das Gesamtvergütungspaket Ihrer Mitarbeiter.
Die Pendlerpauschale, auf Französisch „prime de transport“ genannt, ist eine optionale Arbeitnehmer-Zusatzleistung in Höhe von 200 € pro Jahr.
Eine optionale Zusatzleistung für umweltfreundliche Pendlerausgaben