Resturlaub: Übertrag oder Verfall?

Ein Leitfaden zum Umgang mit Resturlaub in Frankreich: Übertrag oder Verfall ?

Können verbleibene Urlaubstage in Frankreich übertragen werden oder gehen diese Resturlaubstage verloren? Diese Frage stellt sich jedes Jahr. Bezahlter Urlaub ist eine der wichtigsten Mitarbeiter-Sozialleistungen in Frankreich. Um Spannungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden, sollten beide Parteien mit den geltenden Regeln vertraut sein. Die französischen Vorschriften sehen einige Besonderheiten vor, die sich erheblich von den Vorschriften anderer Länder unterscheiden.

Um zu verstehen, wann verbleibende Urlaubstage übertragen werden und wann sie möglicherweise verloren gehen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen dem französischen Referenzzeitraum für den Erwerb von Urlaubstagen und dem Zeitraum für die Inanspruchnahme von Urlaubstagen zu erläutern.

Verfall von Resturlaub in Frankreich

In Frankreich werden bezahlte Urlaubstage während eines Referenzzeitraums erworben. Dieser ist gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch auf den Zeitraum vom 01.06. bis 31.05. des Folgejahres festgelegt (01.06.J-1 bis 31.05.J). Diese Tage können im Voraus im selben Zeitraum in Anspruch genommen werden, und müssen nach französischem Recht im folgenden 12-Monats-Zeitraum genommen werden (bis 31.05.J+1). Am Ende dieses zweiten 12-Monats-Zeitraums müssen sie genommen werden. Wenn sie nicht genommen wurden, können sie verloren gehen.

Hinweis: Es ist möglich, per Betriebsvereinbarung einen anderen Zeitraum festzulegen, z.B. das Kalenderjahr.

Beispiel: Übertrag und Verfall verbleibender Urlaubstage

Für ein komplettes Referenzjahr haben Arbeitnehmer gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch Anspruch auf 5 Wochen Urlaub. Gesetzlich sind diese 5 Wochen auf 30 Tage festgelegt, basierend auf einer 6-Tage-Woche, sprich 2,5 Tage pro Monat. In der Praxis werden diese 5 Wochen häufig auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche berechnet, sprich 2,08 Tage pro Monat und 25 Tage für ein ganzes Jahr.

Auf dem Französischen Gehaltszettel werden die erworbenen, genommenen sowie die verbleibenden Tage aufgeführt.

Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel für die Übertragung und den Verlust verbleibender Urlaubstage.

Erwerb im Bezugszeitraum 01.06.2022 bis 31.05.2023: 25 Tage basierend auf einer 5-Tage-Woche

Genommene Urlaubstage:
3 Tage per Antizipation vom 27.12. bis 29.12.2022
20 Tage vom 03.07. bis 31.07.2023
1 Tag am 29.12.2023
= insgesamt 24 genommene Urlaubstage, 1 verbleibender Tag zum 31.05.2024

Der verbleibende Tag zum 31.05.2024 verfällt theoretisch, sofern keine Ausnahme greift.

Verfall von Resturlaubstagen in Frankreich: die Ausnahmen

Um die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen, gibt es zwei Ausnahmen, wenn Resturlaub nicht verfällt:
Ausnahme 1: Der Arbeitnehmer konnte aufgrund einer Abwesenheit die Urlaubstage nicht nehmen. War der Arbeitnehmer beispielsweise krankgeschrieben oder in Elternzeit, werden die verbleibenden Tage übertragen.
Ausnahme 2: Der Arbeitnehmer konnte seinen Urlaub aus Verschulden des Arbeitgebers nicht nehmen. Wenn der Arbeitnehmer regelmäßig Urlaubstage beantragt hat und der Arbeitgeber seinen Antrag beispielsweise aufgrund einer sehr hohen Arbeitsbelastung abgelehnt hat, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Übertragung seiner Resturlaubstage.

Um etwaige Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Jahresurlaub im Voraus zu planen und vor der Streichung verbleibender Urlaubstage im Einzelfall zu prüfen, ob diese verbleibenden Tage wirklich verfallen oder ob der Mitarbeiter Anspruch auf Übertrag der verbleibenden Tage hat.