Remote-Mitarbeiter in französischen Überseedepartements einstellen

Talentierte Mitarbeiter sind überall zu finden. Französische Überseedepartements wie Guadeloupe, Martinique und La Réunion sind bei Remote-Mitarbeitern besonders beliebt.

Remote-Mitarbeiter in französischen Überseedepartements einstellen: Guadeloupe, Martinique oder die Insel La Reunion

Französische Überseedepartements zeichnen sich nicht nur durch ihre Entfernung zum französischen Festland aus. Sie haben auch soziale, kulturelle, politische und wirtschaftliche Besonderheiten.

Französischen Überseedepartements

Überseedepartements, im Französischen als „département d’outres mer“, kurz DOM (auch „départements et régions d’outre-mer“, kurz DROM) bezeichnet, sind Gebietskörperschaften. Sie haben die gleiche Befugnisse wie die Departements und Regionen des französischen Festlandes, auf Französisch als „Métropole“ bezeichnet, allgemein bekannt als europäisches Frankreich.
Es gibt 5 Überseedepartements DOMs: Guadeloupe, Martinique, Französisch Guyana, Réunion und Mayotte.

Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber in den französischen Überseedepartements

Für die französischen Überseedepartements gelten einige Besonderheiten im Hinblick auf die Gehaltsabrechnung. Insbesondere eine spezifische Befreiung von Sozialbeiträgen, die als LODEOM bezeichnet wird

LODEOM-Befreiung für Arbeitgeber mit Sitz in Guadeloupe, Guyana, Martinique oder Réunion

Die LODEOM-Befreiung gilt für Arbeitgeber mit Sitz in Guadeloupe, Guyana, Martinique und La Réunion. Diese Befreiung ähnelt in gewisser Weise der RGCP-Befreiung für Arbeitgeber, die auf dem französischen Festland niedergelassen sind. Beide bestehen im Wesentlichen aus einer Senkung der französischen Arbeitgeber-Sozialabgaben für Geringverdiener. Die spezifische Abgabenbefreiung LODEOM ist jedoch komplexer. Die LODEOM-Befreiung variiert je nach den Besonderheiten des Unternehmens: Tätigkeitsbereich, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Standort.
Ein Vergleich:
Auf dem französischen Festland ansässige Arbeitgeber können von einer Befreiung RGCP für Arbeitnehmer profitieren, die weniger als das 1,6-fache des französischen Mindestgehalts SMIC verdienen, mit einer vollen Befreiung für Arbeitnehmer, die das französische Mindestgehalt beziehen.
Arbeitgeber mit weniger als 11 Arbeitnehmern mit Sitz in Guadeloupe, Guyana, Martinique oder Réunion können von einer Befreiung LODEOM für Arbeitnehmer profitieren, die weniger als das 2,2-fache des französischen Mindestgehalts SMIC verdienen, mit einer vollen Befreiung für Arbeitnehmer, die bis zum 1,3-fachen des französischen Mindestgehalts verdienen.

Gehaltsabrechnung für Remote-Mitarbeiter in den französischen Überseedepartements

Besonderheiten der Gehaltsabrechnung, wie die Befreiung LODEOM, gelten für Arbeitgeber mit Sitz in Guadeloupe, Guyana, Martinique und La Réunion.
Für Arbeitgeber, die im Ausland, außerhalb Frankreichs, niedergelassen sind und Remote-Mitarbeiter in französischen Überseedepartments einstellen, gelten die „normalen“ französischen Sozialabgaben. Wie für alle ausländischen Arbeitgeber ist die Sozialbehörde URSSAF Straßburg zuständig.
My Payroll Pro France ist auf die französische Gehaltsabrechnung kleiner und mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen mit Remote-Mitarbeitern in Frankreich, einschließlich französischer Überseedepartements wie Guadeloupe, Martinique und Réunion.