Probezeit: maximale Dauer

Probezeit – maximale Dauer: tarifvertragliche Probezeitregelungen, die über die Dauer des französischen Arbeitsgesetzbuchs hinausgehen, greifen nicht mehr!

Probezeit: maximale Dauer nach französischem Arbeitsgesetz

Seit 2008 legt das französische Arbeitsgesetz die Höchstdauer von Probezeiten fest. Für einen unbefristeten Vertrag können im französischen Arbeitsvertrag folgende maximale Probezeiten vereinbart werden:
– 2 Monate für Arbeiter und Angestellte;
– 3 Monate für Vorgesetzte und Techniker;
– 4 Monate für 'Cadre'-Mitarbeiter.
Sofern es im Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, kann die Probezeit einmal verlängert werden, oft für die gleiche Dauer.

Probezeit: längere Dauer laut Tarifvertrag

Zu beachten ist, dass viele französische Tarifverträge vom Arbeitsgesetz abweichende Probezeitdauern vorsehen. Ob diese konkrete Dauer anwendbar ist oder nicht, hängt vom Datum der Unterzeichnung der tarifvertraglichen Bestimmung und der konkreten Dauer dieser Probezeit ab.

Bisherige Rechtslage: längere Probezeit in begründeten Fällen

Bis vor Kurzem galten grundsätzlich tarifvertragliche Regelungen, die längere Probezeiträume vorsahen, wenn diese vor dem 26. Juni 2008 unterzeichnet wurden. Beispielsweise sah der Tarifvertrag für „Notare“ eine Probezeit von fünf Monaten für 'Cadre'-Mitarbeiter vor. Weitere betroffene Sektoren sind Banken und Immobilien.

Während diese längere Dauer in bestimmten Fällen als unverhältnismäßig und damit unzulässig angesehen wurde, konnte dies für bestimmte Berufskategorien gerechtfertigt sein. Ob die Besonderheiten der Stelle eine längere Probezeit rechtfertigten, musste im Einzelfall beurteilt werden.

Derzeitige Rechtslage: Höchstdauer des Arbeitsgesetzbuch muss eingehalten werden

Ab dem 10. September 2023 ist die Geltendmachung einer über die gesetzliche Dauer hinausgehenden Probezeit nicht mehr möglich. Diese Gesetzesänderung, die auf dem Gesetz 'DDADUE' basiert, passt die französischen Gesetze dem europäischen Recht an. Das Gesetz wurde im März 2023 veröffentlicht und tritt sechs Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Mittlerweile wurden bereits mehrere Tarifverträge, die zunächst längere Probezeiten vorsahen, inhaltlich angepasst.

Beispielsweise wurde im Bankensektor die Probezeit für 'Cadre'-Mitarbeiter von 6 Monaten auf 4 Monate reduziert. Ein weiteres Beispiel ist der Tarifvertrag der Notare: Die bisherige fünfmonatige Probezeit für 'Cadre'-Mitarbeiter wurde auf vier Monate verkürzt, mit der Verlängerungsoption um zwei Monate.

Die Probezeit ist ein wichtiger Punkt bei der Ausarbeitung eines französischen Arbeitsvertrags. Um eine gültige Probezeitklausel zu gewährleisten, muss die maximale Dauer eingehalten werden.