Inflationsbedingte Neubewertung des Mindestlohns SMIC in Frankreich im August 2022.
Nach Oktober 2021, Januar 2022 und Mai 2022 wird der französische Mindestlohn SMIC am 1. August 2022 erneut steigen: eine vierte Neubewertung innerhalb von 12 Monaten.
Die Erhöhung erfolgt automatisch und basiert auf der steigenden Inflation.
Inflationsbedingte Neubewertung des französischen Mindestlohns im August 2022
Die Erhöhung des französischen Mindestlohns SMIC erfolgt im Allgemeinen zum 1. Januar eines jeden Jahres und jederzeit während des laufenden Jahres, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Neubewertung des SMIC um mindestens 2 % gestiegen ist. Zum 1. Mai 2022 wurde der SMIC bereits inflationsbedingt um 2,65 % angehoben. Derselbe Mechanismus wird ab dem 1. August zu einer Erhöhung führen: das französische Institut INSEE hat einen Anstieg der Inflation um 2,01 % seit der letzten Erhöhung des SMIC veröffentlicht. Diese Zahl muss noch per Erlass bestätigt werden.
Anhebung des französischen Mindestlohns: die neuen Sätze im August 2022
Durch die Neubewertung erhöht sich der Stundensatz um 2,01 % auf 11,07 €. Dies entspricht für eine Vollzeitstelle (35-Stunden-Woche) einem monatlichen Bruttogehalt von 1678,95 €. Dies stellt ungefähr einen Nettogewinn von 60 € pro Monat dar, im Vergleich zum 1. Januar 2022.
Zum Vergleich: Der Mindestlohn von Frankreichs Nachbar Deutschland beträgt seit dem 1. Juli 2022 10,45 € pro Stunde.
Vergangene französische Mindestgehälter SMIC bis August 2022
In den letzten fünf Jahren stieg der französische Mindestlohn pro Stunde von 9,88 € auf 11,07 €.
Inkrafttreten | Mindeststundensatz (brutto) | Mindestmonatsgehalt für eine Vollzeitstelle (brutto) |
---|---|---|
01/08/2022 | 11,07 € | 1678,95 € |
01/05/2022 | 10,85 € | 1645,58 € |
01/01/2022 | 10,57 € | 1603,12 € |
01/10/2021 | 10,48 € | 1589,47 € |
01/01/2021 | 10,25 € | 1554,58 € |
01/01/2020 | € 10,15 | € 1539,42 |
01/01/2019 | € 10,03 | € 1521,22 |
01/01/2018 | € 9,88 | € 1498,47 |