Aufschlüsselung der neuen gesetzlichen Vorlage des Gehaltszettels, anwendbar ab Juli 2023.
Der Französische Gehaltszettel ist ein sehr komplexes Dokument. Im Jahr 2018 versuchte die französische Regierung dieses zu vereinfachen, indem sie einige Informationen zusammenfasste und einige Angaben entfernte. 2022 änderte sich dann die Darstellung des Lohnzettels weiter: Um das Ausfüllen der Steuererklärung zu erleichtern, wurden Angaben wie die Jahressummen des steuerpflichtigen Nettoeinkommens und die im Laufe des Jahres gezahlten Steuern hinzugefügt.
Neue Gehaltszettel-Vorlage in Frankreich ab Juli 2023
Aufgrund eines Erlasses vom 31. Januar 2023 wird die Darstellung des französischen Gehaltszettels in den nächsten Jahren weiter modifiziert. Einige Informationen werden hinzugefügt, einige werden entfernt und einige werden neu strukturiert.
Neue Pflichtangaben auf dem Gehaltszettel: Sozialer Nettobetrag
Ab dem 01.07.2023 muss der französische Gehaltszettel eine neue Zeile enthalten: den „sozialen Nettobetrag“, auf Französisch „montant net social“.
Der Soziale Nettobetrag unterscheidet sich von dem zu zahlenden Netto oder dem steuerpflichtigen Netto, die bereits auf dem Lohnzettel erscheinen. Der Sozial Nettobetrag ist vereinfachend das Nettoeinkommen nach Abzug aller obligatorischen Sozialabgaben; vor Abzug der Lohnsteuer des Arbeitnehmers.
Es handelt sich um den Betrag, der bei der Beantragung staatlicher Leistungen wie dem Aktivitätsbonus (auf Französisch „prime d’activité“) oder der Mindesteinkommensbeihilfe „RSA“ für Personen ohne oder mit sehr geringem Einkommen berücksichtigt wird.
Derzeit wird dieser Betrag nicht auf dem Gehaltszettel ausgewiesen. Das heißt, Antragsteller müssen diesen manuell berechnen. Dies lässt Raum für Fehler. Die Integration des Sozialen Nettobetrags auf dem französischen Gehaltszettel wird das Verfahren für Antragssteller vereinfachen. Ab dem 01.07.2023 können sie die für die Beantragung von Sozialleistungen erforderlichen Daten einfach aus dem Gehaltszettel entnehmen, ohne Berechnungen vornehmen zu müssen.
Übermittlung des Sozialen Nettobetrags via der DSN Meldung
Ab 2024 müssen Arbeitgeber den Sozialen Nettobetrag über die monatliche Meldung DSN gegenüber den Behörden deklarieren. Dies gilt bereits für viele andere Lohndaten wie das an das Finanzamt gemeldete „steuerpflichtige Netto“ und das an das Arbeitsamt und für den Fall einer Krankheit an die Krankenkasse gemeldete Gehalt.
Durch die direkte Übermittlung der Daten wird das Antragsverfahren weiter abgesichert.
Eine aktualisierte Lohnzettel-Vorlage
Die gesetzliche Vorlage für den Gehaltszettel wird angepasst. Dieser aktualisierte Lohnzettel muss bis spätestens zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Eine Umstellung auf diese neue Vorlage ist aber bereits zum 1. Juli 2023 möglich.
Die Informationen werden leicht umstrukturiert. Einige Informationen, die keine Auswirkungen auf die Rechte der Mitarbeiter haben, werden entfernt.
Der Lohnzettel ist ein komplexes Dokument, das sich ständig weiterentwickelt. Die ab Juli 2023 geltende neue französische Gehaltszettel-Vorlage wird sicherlich nicht die letzte Änderung sein. Ihr Anbieter für Lohnabrechnung in Frankreich hält Sie auf dem Laufenden.