Mitarbeitergespräche in Frankreich

Mitarbeitergespräche, auch als Appraisals oder Review-Gespräche bezeichnet, sind periodische Treffen von dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber.

Mitarbeitergespräche – warum sie so wichtig sind

Mitarbeitergespräche sind entscheidend, um die Fähigkeiten und Stärken eines Mitarbeiters zu bewerten, aber auch um Schwächen und Verbesserungspotential zu ermitteln. Während eines Review-Meetings können beide Parteien Feedback geben. Richtig durchgeführt, können regelmäßige Beurteilungsgespräche eine Kultur der offenen Kommunikation schaffen, die wiederum die Leistung und Motivation der Mitarbeiter steigern kann.
In Frankreich sind seit 2019 regelmäßige Mitarbeitergespräche obligatorisch. Diese Evaluierungsgespräche ähneln in gewisser Weise jährlichen Appraisals, bei denen üblicherweise das vergangene Jahr bewertet und die Ziele für das kommende Jahr festgelegt werden.

Obligatorische Mitarbeitergespräche in Frankreich – alle zwei Jahre

Für alle Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Betriebszugehörigkeit müssen unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet, Teilzeit oder Vollzeit) Mitarbeitergespräche organisiert werden.
Sie müssen alle 2 Jahre wiederholt werden. Für Mitarbeiter mit längerfristigen Abwesenheiten (z. B. Mutterschutz, aber auch Krankheitsurlaub von mehr als 6 Monaten) müssen diese nach der Rückkehr organisiert werden.

Was sollte während des obligatorischen Appraisals in Frankreich besprochen werden?

Schwerpunkte des Mitarbeitergesprächs sind die Beurteilung des Werdegangs des Mitarbeiters seit Eintritt in das Unternehmen, die beruflichen Entwicklungsperspektiven des Mitarbeiters sowie der mögliche Weiterbildungsbedarf. Im Rahmen des Mitarbeitergesprächs sollte der Arbeitgeber auch über die Leistungen des Weiterbildungsberatung (CEP) sowie die mögliche Finanzierung mit dem persönlichen Fortbildungskonto (CPF) informieren. Bei diesem Fortbildungskonto handelt es sich um eine Arbeitnehmerzuwendung, zu der Arbeitgeber für einen Vollzeitbeschäftigten 500 € pro Jahr beitragen.

Obligatorisches berufliches Assessment – alle sechs Jahre

Neben dem alle zwei Jahre stattfindenden Mitarbeitergespräch sind Arbeitgeber verpflichtet, alle sechs Jahre eine berufliches Assessment durchzuführen. Bei diesem Gespräch wird der berufliche Werdegang des Mitarbeiters zusammengefasst. Die letzten sechs Jahre werden mit Fokus auf drei Schlüsselfragen bewertet:
Hat der Mitarbeiter in diesem Zeitraum mindestens an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen?
Hat der Mitarbeiter in diesem Zeitraum ein berufliches Zertifikat erworben?
Hat der Mitarbeiter von einer Gehaltserhöhung oder einem beruflichen Aufstieg profitiert?
Dem Mitarbeiter sollte ein schriftlicher Bericht ausgehändigt werden.

Sanktionen

Größere Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern können unter bestimmten Bedingungen bei Nichteinhaltung mit einer Strafe belegt werden. Diese Strafe besteht in der Zahlung eines zusätzlichen Beitrags von bis zu 3000 € auf das Fortbildungskonto CPF des Arbeitnehmers.