Mahnung URSSAF: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen

Ein Mahnbescheid von URSSAF für verspätete Zahlungen ist nicht immer ein Grund zur Sorge. Manchmal verschickt die Sozialversicherungsanstalt URSSAF sehr schnell Mahnungen. Dies ist aber nicht immer gerechtfertigt, daher sollte sie niemals einfach bezahlt werden, ohne ihre Richtigkeit zu überprüfen. Oft ist das Problem schnell gelöst.

Was müssen Sie über die Mahnungen von URSSAF wissen?

Es lassen sich zwei Arten von Mahnungen unterscheiden:
– Säumniszuschläge für verspätete Zahlung
– Säumniszuschläge für fehlende Meldungen

Wie überprüfe ich eine Mahnung über Säumniszuschläge von URSSAF?

Die Benachrichtigung kann in drei Schritten überprüft werden:

Erster Schritt: Hat URSSAF den korrekten fälligen Betrag registriert?

Dies kann über den Online-Zugang auf urssaf.fr überprüft werden. Im Bereich Meldedaten ist es möglich, auf die registrierten Daten zuzugreifen.

URSSAF hat abweichende Daten registriert

Die Lohndaten werden monatlich über eine elektronische Meldung, DSN genannt, übermittelt. Deklariert werden der fällige Gesamtbetrag sowie die Daten der einzelnen Mitarbeiter. Anhand der individuellen Daten berechnet die URSSAF den fälligen Betrag neu.
Wenn sie einen Unterschied feststellen, werden sie dies mitteilen und um eine Korrektur der Erklärung bitten.
Dies kann beispielsweise bei einem kürzlich registrierten Unternehmen vorkommen. Häufig wird die Beitragsrate der Unfallversicherung verspätet dem Arbeitgeber mitgeteilt.
Lösung: In diesem Fall wird der Gehaltsabrechnungsanbieter die erforderlichen Schritte unternehmen, um dies zu korrigieren, sobald die korrekte Beitragsrate bekannt ist.

URSSAF hat keine Daten registriert

Dies ist ein häufiges Problem für kürzlich registrierte Unternehmen, insbesondere wenn zwischen der Gründung und dem Eintrittsdatum des Mitarbeiters wenig Zeit liegt.
Oft ist es technisch nicht möglich, die elektronische Meldung DSN sofort zu übermitteln, da es einige Zeit dauert, bis die neue Firmen-ID erkannt und in die Übermittlungswebsite integriert wird. Solange dies aussteht, können die monatlichen Daten nicht in das URSSAF-Konto des Unternehmens integriert werden. Da die URSSAF jedoch vor der Einstellung des Mitarbeiters eine Sozialversicherungsanmeldung erhält, beginnen sie mit der Schätzung der Beiträge.
Lösung: Sobald die Datenübertragung möglich ist, werden die DSN-Meldungen versendet und von URSSAF integriert. Der Gehaltsabrechnungsanbieter kann dann einen Erlass der Säumnisgebühren beantragen.

Zweiter Schritt: Ist die Zahlung erfolgt?

Wenn die URSSAF die Daten korrekt registriert hat, muss überprüft werden, ob die Zahlung erfolgt ist.
Lösung: Wenn nicht, muss die Zahlung so schnell wie möglich erfolgen und eine Stornierung der Säumnisgebühren beantragt werden.

Dritter Schritt: Wurde die Zahlung dem richtigen Konto zugeordnet

Wenn die Daten korrekt registriert wurden und die Zahlung erfolgt ist, wird im letzten Schritt geprüft, ob die URSSAF die Zahlung dem Konto des Unternehmens korrekt zugeordnet hat.
Dies kann nur dann ein Problem darstellen, wenn die Zahlung manuell erfolgt ist, entweder per Überweisung oder Scheck. Wenn die Zahlungsreferenz nicht korrekt angegeben wurde, kann die Sozialversicherung sie nicht dem richtigen Konto zuordnen.
Lösung: Anhand eines Zahlungsbelegs wird URSSAF die Zahlung zuordnen. Der Erlass der Säumniszuschläge kann beantragt werden.

Was ist, wenn der Antrag korrekt ist und der Arbeitgeber Schwierigkeiten hat, die Beiträge zu zahlen?

Zunächst einmal ist es wichtig, URSSAF zu kontaktieren, um sie über die Zahlungsschwierigkeiten zu informieren. Es wird in der Regel eine Zahlung in monatlichen Raten voreinbart.

Wie beantragt man bei der URSSAF einen Erlass von der Säumnisgebühr?

Alle Anträge auf Erlass von Säumnisgebühren sollten über das Online-Konto auf urssaf.fr gestellt werden.
Über das Konto lässt sich der Fortschritt der Antragsbearbeitung verfolgen. In der Regel werden Anträge sehr schnell bearbeitet. My Payroll Pro France übernimmt dies für unsere Kunden. Es ist Teil unserer Leistungen im Zusammenhang mit der Gehaltsbuchhaltung in Frankreich.