Es ist noch nicht zu spät, den 'Macron'-Bonus auszuzahlen. Sie haben noch bis 31.03.2022!
Warum ihn also nicht zu Weihnachten zahlen?
Was ist der 'Macron'-Bonus?
Der „Macron“-Bonus, auch „Exzeptioneller Kaufkraftbonus“ genannt, wurde erstmals 2019 eingeführt. Er wurde dann bis 2020 und nun bis 31.03.2022 verlängert.
Es ist eine abgabenfreie Zahlung von bis zu 1000 € (bzw. bis zu 2000 € in bestimmten Fällen). Es ist eine Nettozahlung für den Arbeitnehmer und ohne zusätzliche Sozialabgaben für den Arbeitgeber.
Es obliegt der Entscheidung des Arbeitgebers, den Bonus zu zahlen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung.
Warum sollte ich anstelle eines regulären Bonus einen 'Macron'-Bonus zahlen?
Arbeitgeber-Sozialabgaben in Frankreich sind mitunter sehr hoch. Nehmen wir als Beispiel einen Arbeitnehmer, der bei einer 35-Stunden-Woche 3000 € monatlich verdient. Um diesem Arbeitnehmer einen regulären Bonus von 1000 € netto vor Steuern zu zahlen, müsste der Arbeitgeber etwa 1290 € brutto zahlen (um die Beiträge des Arbeitnehmers von etwa 22,50 % zu decken). Obendrein müsste der Arbeitgeber 35 % Arbeitgeber-Sozialabgaben auf das Brutto entrichten: 450 €. Insgesamt summiert sich dies auf 1740 € für einen regulären Bonus, im Vergleich zu 1000 € für den 'Macron'-Bonus. Also können bei der Zahlung eines 'Macron'-Bonus 740 € können gespart werden. Dieser Betrag wäre noch höher, wenn der Arbeitgeber auch die Steuern des Arbeitnehmers auf den regulären Bonus übernimmt.
Welche Bedingungen müssen für die Zahlung des 'Macron'-Bonus erfüllt werden?
Die Auszahlung des Bonus ist gesetzlich streng geregelt und es müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt werden.
Welche Mitarbeiter können den 'Macron'-Bonus erhalten?
Den Bonus können Beschäftigte des privaten Sektors mit einem Gehaltsniveau von höchstens dem Dreifachen des französischen Mindestgehalts (auch als SMIC bezeichnet) erhalten (basierend auf dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Auszahlung). Nach der Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2021 betrifft dies nun Arbeitnehmer mit einem Höchstverdienst von 4768,41 € brutto pro Monat.
Der 'Macron'-Bonus muss an alle Mitarbeiter gezahlt werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt arbeitsvertraglich an das Unternehmen gebunden waren (z. B. zum Zeitpunkt der Bonuszahlung).
Kann der 'Macron'-Bonus von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren?
Der Bonus kann nach mehreren „objektiven“ Kriterien variieren : Gehalt, Berufseinstufung (Tarifvertrag), Arbeitszeit (Teilzeit / Vollzeit), tatsächliche Anwesenheit im vergangenen Jahr.
Es ist nicht möglich, einen Mitarbeiter aufgrund der Betriebszugehörigkeit oder der Art des Arbeitsvertrags auszuschließen (es ist beispielsweise verboten, Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag auszuschließen).
Was ist noch zu beachten?
Der 'Macron'-Bonus darf keinen anderen Gehaltsbestandteil ersetzen wie beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder eine bereits im Arbeitsvertrag vorgesehene Bonuszahlung.
Was sind die formalen Voraussetzungen?
Die Kriterien für die Gewährung und Auszahlung des Bonus müssen formal fixiert werden, entweder durch eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers oder eine Betriebsvereinbarung.
Wie hoch ist die maximale Höhe des 'Macron'-Bonus? 1000€ oder 2000€ ?
Damit der Arbeitgeber den erhöhten Bonus von bis zu 2000 € zahlen kann, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
– Mitarbeiterzahl von weniger als 50 Mitarbeiter
– Vorhandensein einer Vereinbarung über Gewinnbeteiligung basierend auf Unternehmensleistungen
– Beteilung an Initiativen zur Unterstützung von 2nd-Line-Mitarbeitern
Der Bonus ist begrenzt auf 1000 €, wenn keines dieser Kriterien erfüllt ist.
Es obliegt der Entscheidung des Arbeitgebers, den Betrag innerhalb dieser Grenzen festzusetzen.
Welche Deklarationspflichten gibt es?
Der Bonus muss auf dem Französischen Gehaltszettel aufgeführt werden und mit der monatlichen Datenübermittlung 'DSN' an die Sozialversicherungsanstalt URSSAF gemeldet werden.