Am 1. Januar 2019 führte die Regierung in Frankreich die Quellensteuer (Prélèvement à la source oder kurz „PAS“) ein, um die Zahlung der Lohnsteuer zu optimieren. Es ähnelt dem PAY-AS-YOU-EARN-System in anderer Länder. Dadurch wird sicher gestellt, dass die Lohnsteuer im selben Jahr gezahlt wird, in dem das Einkommen verdient wird. Das Finanzamt übermittelt den Steuersatz und der Arbeitgeber behält die Steuer direkt vom Gehalt ein. Die monatlich gezahlte Quellensteuer ist auf dem Französischen Gehaltszettel zusammen mit dem steuerpflichtigen Einkommen ausgewiesen.
An den Arbeitgeber übermittelter französischer Lohnsteuersatz
Der dem Arbeitgeber mitgeteilte Lohnsteuersatz entspricht in der Regel dem in der letzten Steuererklärung angewandten Satz. Steuerzahler können jedoch die Steuerbehörden bitten, den Steuersatz an ihre Umstände anzupassen (z. B. im Falle einer Änderung der familiären Situation wie der Geburt eines Kindes, höhere oder niedrigere Werbungskosten). In diesem Fall wird der Steuersatz auf Antrag neu berechnet und an den Arbeitgeber übermittelt. My Payroll Pro France als Ihr Französischer Dienstleister für Gehaltsabrechnung prüft regelmäßig vor der Erstellung der französischen Gehaltsbuchhaltung den aktuellen Steuersatz. Bei der Übermittlung seitens der Finanzbehörden kann es aber zu Verzögerungen kommen, wodurch die Integration eines neuen Steuersatzes häufig bis zu zwei Monate dauern kann.
Durch eine Anpassung des Quellensteuersatzes an die Gegebenheiten kann der Steuerpflichtige überraschende Steuernachforderungen vermeiden.
Wenn der Arbeitnehmer nicht möchte, dass der personenbezogene Lohnsteuersatz dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, kann er einen neutralen, nicht personenbezogenen, Steuersatz wählen, auf Französisch „taux neutre“. Der Arbeitgeber wendet dann die offizielle Steuertabelle an.
Der endgültige Steuersatz wird erst nach Ihrer Einkommensteuererklärung ermittelt. Zu viel gezahlte Steuern werden zurückerstattet, zu wenig gezahlte Steuern werden nachgefordert.
Neutraler Quellensteuersatz in Frankreich: Lohnsteuer-Tabelle 2022
Entscheidet sich der Arbeitnehmer für einen neutralen Steuersatz, weil er seinen persönlichen Quellensteuersatz nicht mitteilen möchte, muss der Arbeitgeber den französischen Lohnsteuersatz nach der in 2022 gültigen Tabelle anwenden.
Monatliches steuerpflichtiges Gehalt Steuersatz weniger als 1440 € 0 % mehr als 1440 € und weniger als 1496 € 0.5 % mehr als 1496 € und weniger als 1592 € 1.3 % mehr als 1592 € und weniger als 1699 € 2.1 % mehr als 1699 € und weniger als 1816 € 2.9 % mehr als 1816 € und weniger als 1913 € 3.5 % mehr als 1913 € und weniger als 2040 € 4.1 % mehr als 2040 € und weniger als 2414 € 5.3 % mehr als 2414 € und weniger als 2763 € 7.5 % mehr als 2763 € und weniger als 3147 € 9.9 % mehr als 3147 € und weniger als 3543 € 11.9 % mehr als 3543 € und weniger als 4134 € 13.8 % mehr als 4134 € und weniger als 4956 € 15.8 % mehr als 4956 € und weniger als 6202 € 17.9 % mehr als 6202 € und weniger als 7747 € 20 % mehr als 7747 € und weniger als 10752 € 24 % mehr als 10752 € und weniger als 14563 € 28 % mehr als 14563 € und weniger als 22860 € 33 % mehr als 22860 € und weniger als 48967 € 38 % mehr als 48967 € und weniger als 4956 € 43 %
Abgabe der Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuer muss weiterhin deklariert werden. Dies kann online erfolgen. Die Fristen liegen jedes Jahr zwischen Mai und Juni, mit verlängerten Fristen für die Online-Steuererklärungen.
Die Steuererklärung wird mit den Haupteinkünften wie Löhnen und Gehältern und Renten vorausgefüllt. Es müssen lediglich die Beträge überprüft, ggf. geändert und zusätzliche Einnahmen und Ausgaben hinzugefügt werden.
Wenn an der vorausgefüllten Steuererklärung keine Änderungen vorgenommen werden müssen, kann sie mit wenigen Klicks versendet werden.
Einkommensteuertabelle 2022
Die Einkommenssteuer wird auf der Grundlage des Gesamteinkommens des steuerpflichtigen Haushalts, der Anzahl der steuerpflichtigen Personen und der folgenden Einkommensteuertabelle berechnet.
Einkommen Steuersatz Höchstbetrag pro Stufe bis zu 10 225 € 0 % 0 € zwischen 10 225 € und 26 070 € 11 % 1743 € zwischen 26 070 € und 74 545 € 30 % 14543 € zwischen 74 545 € und 160 336 € 41 % 35174 € mehr als 160 336 € 45 % keine Begrenzung
Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel:
Alleinstehende Person mit einem zu versteuernden Nettoeinkommen von 35.000 €
Stufe 1: 0 €
Stufe 2: 1 743 €
Stufe 3: 2 679 €
Zu zahlende Gesamtsteuer: 4 422 €
Wenn diese Person bereits 4800 € über die französische Gehaltsabrechnung bezahlt hat, wird die zu viel gezahlte Quellensteuer von 378 € erstattet.
So erhalten Sie eine französische Steuernummer
Für Mitarbeiter, die zum ersten Mal in Frankreich arbeiten, müssen mehrere administrative Aufgaben erledigt werden, um sich in Frankreich registrieren zu lassen. Dazu gehören die Beantragung einer Französischen Sozialversicherungsnummer sowie eine Steuernummer.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine französische Steuernummer zu erhalten:
• Beantragung
• automatische Vergabe nach der ersten Einkommensteuererklärung
Beantragung einer Steuernummer
Arbeitnehmer, die keine Steuernummer haben, können diese in einer der Geschäftsstellen des französischen Finanzamts am Schalter, per Post oder online beantragen.
Um sie online zu beantragen, ist es notwendig, erstens ein Kontaktformular mit den Personen- und Kontaktdaten auszufüllen und zweitens den Antrag zu vervollständigen. Hierfür muss per E-Mail eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, des Familienbuchs und optional das Formular 2043 auf Antrag eines persönlichen Quellensteuersatz an das Finanzamt verschickt werden. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, sendet die Steuerbehörde eine Benachrichtigung mit Anweisungen zur Einrichtung des Kontos auf impots.gouv.fr. In diesem Konto sind alle Online-Erklärungs- und Zahlungsdienste verfügbar.
Antrag auf persönlichen Quellensteuersatz – Formular 2043
Zusammen mit der Beantragung der Steuernummer besteht die Möglichkeit, einen persönlichen vorläufigen Quellensteuersatz zu beantragen. Hierzu muss das Formular 2043 per Post an das Finanzamt gesendet wird. Es empfiehlt sich, diesen Schritt so früh wie möglich, noch vor dem eigentlichen Beginn der Stelle zu veranlassen, sobald das Einkommen absehbar ist. Damit kann der Arbeitgeber den persönlichen Quellensteuersatz anwenden. So wird der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber – mangels eines personalisierten Satzes – den Standardsatz oder 0 % anwendet, so weit wie möglich verkürzt.
Steuernummer nach der ersten Einkommensteuererklärung
Für diejenigen, die die Steuernummer nicht beantragt haben, muss die erste Einkommensteuererklärung in Papierform (Formular Nr. 2042) eingereicht werden. Die Einkommensteuernummer wird dann mit dem ersten Steuerbescheid mitgeteilt. Die elektronische Erklärung ist im Folgejahr nach Erhalt des Steuerbescheides möglich. Erst im Folgejahr nach Abschluss der ersten Steuererklärung kann das Finanzamt den persönlichen Quellensteuersatz berechnen. Und dieser Satz gilt erst ab September (z. B. im September 2021 bei Arbeitsaufnahme im Jahr 2020).
Zu beachten: Solange Sie nicht gemeldet sind, kann es vorkommen, dass die Steuerbehörden dem Arbeitgeber keinen Quellensteuersatz (weder den persönlichen noch den Standardsatz) mitteilen, was zur Anwendung eines Satzes von 0 % führen kann. Das bedeutet, dass das Finanzamt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung eine Steuernachforderung geltend macht.
Sonstige Arbeitnehmerabzüge
Die Quellensteuer ist nicht der einzige Abzug auf Arbeitnehmerseite. Zur Berechnung des Nettogehalts in Frankreich werden Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen.