Inflations-Bonus

Im Oktober 2021 kündigte der französische Premierminister einen Inflationsausgleich von 100 € („l'indemnité inflation“ auf Französisch) für einkommensschwache Gruppen an. Der Bonus soll die Auswirkungen von steigenden Energiepreise auf Haushalte mit geringem Einkommen mildern.
Inflationsbonus

Inflationsausgleich

Der steuerfreie Inflations-Bonus ist unter folgenden Voraussetzungen zu zahlen.

Höhe des Inflationsbonus:

Die Regierung kündigte einen Inflationsbonus von 100 € an.

Berechtigte Gruppen:

Angestellte, Selbständige, Arbeitssuchende, Studenten u.a.

Zahlungstermin des Inflationsausgleichs:

Für Beschäftigte des Privatsektors ist die Auszahlung im Dezember geplant. Der Bonus soll von dem Unternehmen gezahlt werden, das den Mitarbeiter im Oktober 2021 beschäftigt hat, auch wenn der Mitarbeiter nicht mehr bei diesem Arbeitgeber ist. Der Bonus wird auf dem Französischen Gehaltszettel als „indemnité inflation – aide exceptionnelle de l'état“ aufgeführt.

Verfahren :

Die Mitarbeiter müssen den Bonus nicht formell beantragen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Bonus automatisch an alle Arbeitnehmer zu zahlen, die die Bedingungen erfüllen.
Ausnahme: Teilzeitbeschäftigte, die im Oktober 2021 weniger als 20 Stunden gearbeitet haben. In diesem Fall obliegt es dem Arbeitnehmer, sich bei seinem „Haupt“-Arbeitgeber zu melden.

Bedingung Nettogehalt:

Nettogehalt von weniger als 2000 € pro Monat und Person
Der Bonus soll individuell ausgezahlt werden. Das bedeutet, ein Paar kann 200 € erhalten, wenn beide weniger als 2000 € verdienen.

Grundlage für die Berechnung der 2000 €-Grenze:

Der Inflationsausgleich soll Personen mit einem durchschnittlichen Nettogehalt vor Steuern von weniger als 2.000 € pro Monat gezahlt werden. Zur Berechnung des Durchschnitts wird der Zeitraum von Januar 2021 bis Oktober 2021 berücksichtigt.

Sozialabgaben auf den Inflations-Bonus:

Der Inflations-Bonus ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber beitrags- und steuerfrei.

Rückerstattung durch die Regierung:

Die Kosten des Bonus werden vollständig von der Regierung getragen und zusammen mit den monatlichen Sozialdaten an den Sozialversicherungsträger URSSAF gemeldet.