Französische Pendlerpauschale

Ein Überblick über die französische Pendlerpauschale

Was ist die französische Pendlerpauschale?

Die französische „prime de transport“, wörtlich übersetzt „Transportbonus“ oder auch "Pendlerpauschale", soll Arbeitgeber dazu bewegen, sich an den Ausgaben für den täglichen Arbeitsweg ihrer Mitarbeiter finanziell zu beteiligen. Arbeitnehmern, die gezwungen sind, für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstelle den PKW zu nutzen, kann ein abgabenfreier Betrag von bis zu 200 € pro Jahr gezahlt werden. Anders als die Erstattung von Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, ist die Pendlerpauschale eine optionale Mitarbeiter-Sozialleistung.

Was ist durch die Pendlerpauschale abgedeckt?

Die Pendlerpauschale erstattet einen Teil der Kosten für den Kraftstoff oder den Strom für die Nutzung des privaten Fahrzeugs.

Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit

Die französische Pendlerpauschale kann nur unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei ausbezahlt werden. Entweder muss der Arbeits- oder Wohnort des Arbeitnehmers außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs liegen. Der Zuschuss kann auch an Arbeitnehmer gezahlt werden, die aufgrund arbeitszeitbedingter Einschränkungen auf das Auto angewiesen sind.

Einführung der Pendlerpauschale

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die durch einfache Entscheidung des Arbeitgebers eingeführt werden kann. Wenn der Arbeitgeber sie einrichtet, müssen alle Arbeitnehmer zu gleichen Bedingungen Zugang erhalten.

Abgabenfreier Jahresbetrag

Der französische Pendlerbonus ist von allen Sozialabgaben befreit, innerhalb der jährlichen Obergrenze von 200 € pro Mitarbeiter für Kraftstoffkosten und 500 € für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs. Er muss auf dem Französischen Gehaltszettel aufgeführt werden. Die französische Fahrtkostenpauschale kann auch mit der nachhaltigen Mobilitätsbeihilfe innerhalb der Gesamtgrenze von 500 € pro Jahr und Arbeitnehmer kombiniert werden.

Mit der französischen Pendlerpauschale Sozialabgaben optimieren

Auch wenn der Betrag von 200 € im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten des täglichen Pendelns sehr gering erscheinen mag, ist er dennoch eine interessante Zusatzleistung, die nicht zu vernachlässigen ist. Zusammen mit anderen optionalen und abgabenfreien Arbeitnehmerleistungen, wie z. B. Essensgutscheinen in Frankreich und Urlaubsgutscheinen für Mitarbeiter, kann die Pendlerpauschale dazu beitragen, die Arbeitskosten in Frankreich zu optimieren.