Firmen-Fahrrad in Frankreich

Firmen-Fahrrad in Frankreich: ist die private Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Fahrrads ein geldwerter Vorteil?

Das Fahrrad, ob klassisches Rad oder E-Bike, ist ein alternatives, nachhaltiges Fortbewegungsmittel.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern einen Fuhrpark von Fahrrädern zur geschäftlichen sowie privaten Nutzung für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte zur Verfügung stellen. Durch die Förderung dieses nachhaltigen Fortbewegungsmittels setzt das Unternehmen konkrete Maßnahmen zugunsten der Umwelt um.
Außerdem kann es sich positiv auf die Lebensqualität der Mitarbeiter auswirken: Staus werden vermieden und körperliche Aktivität gefördert. Aus finanzieller Sicht können die Pendelkosten erheblich gesenkt werden.

Bei unentgeltlicher Bereitstellung durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob dies einen geldwerten Vorteil darstellt, der Sozialabgabenpflichtig ist.

Firmen-Fahrrad - ein geldwerter Vorteil ?

Ein geldwerter Vorteil ist definiert als ein Gut oder eine Dienstleistung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich zur Verfügung stellt. Nach dieser Definition wäre der Wert der privaten Nutzung des Fahrrads auf dem Französischen Gehaltszettel für die Berechnung von Steuern und Abgaben zu integrieren.
Aus Toleranz und zur Vereinfachung gilt jedoch der Wert der durch die Bereitstellung von Fahrrädern verursachten Kosten (Anschaffung, Einbaukosten, Wartung) nicht als geldwerter Vorteil. Dies wurde von der Sozialversicherungsbehörde URSSAF für 2023 erneut bestätigt.
Folglich müssen weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber Sozialabgaben auf den Wert der Überlassung von Dienstfahrrädern zahlen.

Angesichts der erheblichen Kosten und Umweltauswirkungen des täglichen Pendelns ist dies ein großer Vorteil, der nicht vernachlässigt werden sollte. Zusammen mit weiteren optionalen und steuerfreien Mitarbeiterleistungen, wie z. B. Essensgutscheinen in Frankreich, kann die kostenfreie Bereitstellung von Firmenfahrrädern die Mitarbeitervergütung komplettieren.