Um den steigenden Preisen etwas entgegen zu setzen, führt die französische Regierung neue Anti-Inflations-Maßnahmen ein. Mehrere haben Auswirkungen auf die französische Gehaltsabrechnung: Anhebung der Überstundenbefreiung auf 7500 €, Verlängerung des PEPA-Bonus, vorgezogene Freigabe von Mitteln des Unternehmensbonusplans „interessement“ und neue Bestimmungen zu Essensgutscheinen.
Essensgutscheine: Neue Anti-Inflation Maßnahmen
Essensgutscheine sind eine der beliebtesten Mitarbeiter-Zusatzleistungen in Frankreich. Die Arbeitgeberbeteiligung ist bei Einhaltung der Voraussetzungen vollständig von Sozialabgaben befreit. Um Haushalten bei der Bewältigung steigender Lebensmittelpreise zu helfen, führte die Regierung die folgenden Maßnahmen ein.
Erhöhung des maximalen Freibetrags von Essensgutscheinen auf 5,92 €
Der Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils wird von 5,69 € auf 5,92 € angehoben. Der neue Wert gilt für Tickets, die vom 1. September bis zum 31. Dezember 2022 ausgestellt werden.
Neben der Einhaltung des Höchstbetrags muss der Essensgutschein eine Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 50 % und von maximal 60 % einhalten. Der neue Höchstfreibetrag von 5,92 € kommt bei einer Arbeitgeberbeteiligung von 60 % für Essensgutscheine im Nennwert von 9,87 € zur Anwendung.
Erleichterungen der Konsumbeschränkungen
Die Verwendung von Essensmarken ist streng geregelt. In der Vergangenheit konnten Essensgutscheine nur für Lebensmittel verwendet werden, die direkt verzehrbar sind, wie z. B. verarbeitete Mahlzeiten, Milchprodukte, Obst und Gemüse. Bis zum 31. Dezember 2023 können Essensgutscheine nun für den Kauf aller Lebensmittel verwendet werden, ob direkt verzehrbar oder nicht. Damit wird die Verwendung von Essensgutscheinen auf Produkte wie Reis, Nudeln und Mehl ausgeweitet.
Erhöhung des Tageslimits auf 25 €
Es wird erwartet, dass das Tageslimit für die Verwendung von Essensgutscheinen von 19 € auf 25 € angehoben wird. Diese Maßnahme ist noch nicht in Kraft getreten. Die Beschränkung auf Werktage soll jedoch gelten.
Rückblick
In den letzten Jahren galten mehrere vorübergehende Erleichterungen für Essensgutscheine. Während der Covid-Gesundheitskrise förderte die Regierung die Verwendung von Essensgutscheinen in Restaurants, die von der Krise stark betroffen waren. Für die Nutzung in der Gastronomie wurde bis zum 30. Juni 2022 das Tageslimit von 19 € auf 38 € verdoppelt, die Beschränkung auf Werktage wurde temporär aufgehoben.