Erwerb von Urlaubsanspruch bei Krankheit

Erwerb von Urlaubsanspruch bei Krankheit in Frankreich: Neue Regulungen finden ab 14. September 2023 Anwendung!

Bezahlter Urlaub ist eine der wichtigsten Mitarbeiterleistungen in Frankreich. Für ein komplettes Bezugsjahr haben Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub. Regelmäßig stellt sich die Frage, wie sich Abwesenheiten auf den Urlaubsanspruch auswirken. Mehrere Urteile des französischen Gerichts „Cour of Cassation“ haben nun die Regeln für den Erwerb von bezahltem Urlaub während krankheitsbedingter Abwesenheiten geändert.

Hier ein Einblick in die alten und neuen Regeln und ein Beispiel zur Anwendung dieser Regeln.

Erwerb von Urlaubsanspruch: bisherige Rechtslage

Bisher haben krankheitsbedingt abwesende Arbeitnehmer nur während eines begrenzten Zeitraums Urlaubstage erworben:
– Urlaubserwerb für die Dauer von bis zu einem Jahr bei Abwesenheit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Krankheit
– Urlaubserwerb während einer Abwesenheit von bis zu 4 Wochen pro Bezugsjahr für jede andere Abwesenheit, z.B. einer nicht beruflich bedingten Krankheit

Erwerb von Urlaub während Krankheit: Neue Regeln

Unabhängig von der Ursache der Krankheit werden Arbeitnehmer nun weiterhin Anspruch auf bezahlten Urlaub erwerben.
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während einer Krankheit seinen vollen bezahlten Urlaubsanspruch erwerben kann, d. h. 5 Wochen gemäß dem französischen Arbeitsgesetz.

Anwendung der neuen Regeln - ein Beispiel

Viele Fragen zur Anwendung der neuen Regeln bleiben unbeantwortet. Angesichts der Unbestimmtheit der Urteile erscheint eine Anwendung wie folgt plausibel:

Beispiel: Mitarbeiter krankheitsbedingt abwesen (nicht berufliche bedingte Erkrankung) vom 05.06.2023 bis 31.01.2024

Zeitraum 05.06.2023 bis 13.09.2023: Anwendung der alten Regeln, d. h. Erwerb von bezahltem Urlaub nur während der ersten 4 Wochen der Krankheit.
Zeitraum 14.09.2023 bis 31.10.2023: Anwendung der neuen Regeln, d. h. vollständiger Erwerb des bezahlten Urlaubs in diesem Zeitraum.

Liegen bis zum Ende des Bezugszeitraums keine weiteren Abwesenheiten vor, erwirbt der Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage:

06/2023 2.08
07/2023 0
08/2023 0
09/2023 1.15 (2.08 / 21.67 * 12)
10/2023 2.08
11/2023 2.08
12/2023 2.08
01/2024 2.08
02/2024 2.08
03/2024 2.08
04/2024 2.08
05/2024 2.08
TOTAL 19.96 aufgerundet auf 20

In diesem Beispiel erwirbt der Arbeitnehmer insgesamt 20 Urlaubstage, obwohl er die Hälfte des Bezugszeitraums abwesend ist.

Die neuen Regelungen zum Erwerb von bezahltem Urlaub im Krankheitsfall werden erhebliche Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch bestimmter Arbeitnehmer haben.

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