Ein Einblick in die steuer- und abgabenfreie Erstattung von Umzugskosten durch den Arbeitgeber in Frankreich
Beförderung, Versetzung oder ein Stellenangebot im Ausland … bestimmte berufliche Veränderungen können einen Umzug erfordern.
Umzugshelfer, LKW-Miete, Wohnungssuche, Zahlung von zwei Mieten oder für einer vorübergehende Unterkunft… das sind nur einige der Ausgaben, die bei einem Umzug anfallen können.
Häufig werden diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen, entweder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf Verhandlungsbasis.
Auch wenn das französische Arbeitsgesetzbuch keine Bestimmungen zu Umzugskosten enthält, geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden müssen, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden und im Interesse des Arbeitgebers liegen. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen. Einige Tarifverträge enthalten zudem Bestimmungen zu Umzügen, wie zusätzliche bezahlte Freistellung (z. B. im Großhandels-Tarifvertrag).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Erstattung der Umzugskosten durch den Arbeitgeber von Sozialabgaben befreit. Umzugskostenerstattungen für neu eingestellte Mitarbeiter können ebenfalls abgabenfrei sein, sofern der Umzug nicht aus rein persönlichen Gründen erfolgt.
Erstattung von Umzugskosten durch den Arbeitgeber
In bestimmten Fällen, wie z. B. bei einem internationalen Umzug, müssen Kostenerstattungen auf der Grundlage tatsächlicher Ausgaben erfolgen, um abgabenfrei zu sein. In anderen Fällen haben Arbeitgeber die Wahl zwischen einer pauschalen Erstattung und einer tatsächlichen Auslagenerstattung nach Beleg.
Abgaben- und steuerfreie Umzugspauschalen
Die französische Sozialversicherungsbehörde URSSAF legt Pauschalsätze für verschiedene Ausgabenarten fest. Vorübergehende Übernachtungskosten sowie zusätzliche Verpflegungskosten können mit 77,20 € pro Tag für einen Zeitraum von maximal 9 Monaten erstattet werden. Kosten im Zusammenhang mit der neuen Unterkunft können in 2022 pauschal mit 1.547,20 € erstattet werden. Dieser Betrag erhöht sich um 129 € pro Kind bis zu einem Höchstbetrag von 1.933,90 €.
Die vollständigen Bedingungen und die aktuellen Pauschalen finden Sie unter:
www.urssaf.fr
Zusätzlich zu den vorgenannten Pauschalbeträgen können die eigentlichen Umzugskosten auf Belegbasis abgabenfrei erstatten werden.
Erstattung nach Beleg
Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen die Pauschalen, kann der Arbeitgeber die Erstattung auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen wählen. Der Arbeitgeber muss die Nachweise der tatsächlichen Kosten aufbewahren. Diese werden im Falle eines Audits von den französischen Behörden überprüft.
Staatliche Hilfen – Mobili-Pass
Als ergänzende Anmerkung, Arbeitnehmer können staatliche Hilfen beantragen. In bestimmten Fällen kann ein staatlicher Zuschuss von bis zu 2200 € gewährt werden. Bedingungen und Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
www.actionlogement.fr