Ein Einblick in die Vorschriften zur Erstattung von Ausgaben für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Frankreich
Frankreich bietet viele abgabenfreie Mitarbeiter-Zusatzleistungen. Einige sind freiwillige Leistungen, andere zwingende Leistungen.
Erstattungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Frankreich
Arbeitgeber sind unabhängig von ihrer Mitarbeiterzahl verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei den Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel finanziell zu unterstützen. Sobald Beschäftigte, sowie Praktikanten und Auszubildende, öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn, Bus, Bahn etc.) für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück nutzen, muss sich der Arbeitgeber zu 50 % an den Kosten beteiligen.
Vollständig steuer- und abgabenfrei
Die Arbeitgebererstattung in Höhe von 50 % des Fahrscheins ist vollständig von französischen Sozialabgaben befreit, sofern eine Quittung über das Abo vorgelegt wird. Dies wird im Falle einer Prüfung von den französischen Behörden kontrolliert. Die Erstattung erfolgt in der Regel monatlich, auch bei Erstattungen von Jahreskarten. Sie muss auf dem Französischen Gehaltszettel aufgeführt werden.
Temporäre Anhebung der Freigrenze auf 75 %
Als eine der jüngsten Maßnahmen, um Haushalten bei der aktuellen Inflation zu helfen, ist die steuerfreie Schwelle für die Erstattung vorübergehend um 25 % auf 75 % erhöht. Dies gilt für Rückerstattungen für Tickets, die die Jahre 2022 und 2023 betreffen. Dies ist auf freiwilliger Basis. Die obligatorische Mindestbeteiligung des Arbeitgebers liegt weiterhin bei 50 %. Ausdrücklich erlaubt ist die Kombination der 75%igen-Erstattung mit der Pendlerpauschale, einer steuerfreien optionalen Leistung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die mit einem Privat-Pkw pendeln.
Beispiel: Erstattung 'Pass Navigo'
Es wird geschätzt, dass mehr als 40 % der Arbeitnehmer im Großraum Paris, auch als Île-de-France bezeichnet, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von zu Hause zur Arbeit pendeln. Mitarbeiter können die Rückerstattung des sogenannten Navigo-Passes beantragen. Bei einer monatlichen Fahrkarte von 75,20 € müssen Arbeitgeber 37,60 € erstatten. Optional können Arbeitgeber in den Jahren 2022 und 2023 nun 56,40 € erstatten. Dies ist vollständig sozialabgaben- und steuerfrei.