Geldwerter Vorteil eines Elektroautos - ein Vergleich.
Zusatzleistungen wie ein Firmenwagen vervollständigen das Vergütungspaket eines Mitarbeiters. Allerdings hat das Anbieten eines Firmenwagens finanzielle Konsequenzen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt, der auf dem Französischen Gehaltszettel integriert werden muss.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen auf diesen geldwerten Vorteil Sozialabgaben zahlen.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Vorzugsregelung für Elektroautos, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Dieses System, das ursprünglich für eine begrenzte Dauer von zwei Jahren eingeführt wurde, wurde für zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Diese Vorzugsbehandlung sieht zwei Aspekte vor:
- Stromkosten für die Nutzung einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Ladestation bleiben bei der Berechnung des geldwerten Vorteils außer Betracht.
- Es gilt ein Abschlag von 50 % auf den geldwerten Vorteils des Elektroautos, begrenzt auf 1800 € pro Jahr.
Geldwerter Vorteil eines Elektroautos
Hier ein Beispiel der Berechnung des geldwerten Vorteils eines Elektroautos:
Kosten pro Jahr (Leasingrate, Wartung und Versicherung): 14 000 €
Pauschale Bewertung: 30% der gesamten Kosten
14 000 € x 30 % = 4 200 €
Abschlag von 50%:
4 200 € x 50 % = 2 100 €, begrenzt auf 1 800 € pro Jahr
Die Stromkosten für das Aufladen an einer für den Arbeitgeber bereitgestellten Ladestation werden vernachlässigt.
Der sozialabgaben- und steuerpflichtige Wert des Elektroautos beträgt 2.400 € (4.200 € – 1.800 €).
Elektroauto vs. Benziner
Zum Vergleich die Berechnung des geldwerten Vorteils eines benzinbetriebenen Firmenwagens:
Kosten pro Jahr (Leasingrate, Wartung und Versicherung): 14 000 €
Benzinausgaben des Arbeitgebers: 1 500 €, mit einer 40%igen privaten Nutzung
Pauschale Bewertung: entweder 30% plus private Benzinausgaben, oder 40% inkl. Benzinausgaben falls die private Nutzung nicht dokumentiert wird
14 000 € x 30 % = 4 200 €
1 500 € *40 % = 600 €
Der sozialabgaben- und steuerpflichtige Wert der Sachleistung beträgt 4.800 €.
Oder, falls die private Nutzung nicht dokumentiert wird, eine pauschale Bewertung in Höhe von 40% mit 5 600 € (14 000 € * 40%).
Wie aus diesen Beispielen ersichtlich ist, ist der geldwerte Vorteil bei einem benzinbetriebenen Firmenwagen deutlich höher als bei einem Elektroauto.