Bonuszahlungen in der Lebensmittelindustrie

Der französische Tarifvertrag der Lebensmittelindustrie (‘Convention collective nationale des 5 branches industries alimentaires diverses’) sieht zwei obligatorische Bonuszahlungen für nicht leitende Angestellte vor: einen Dienstaltersbonus und einen Jahresbonus.

Betriebszugehörigkeitsbonus in der Lebensmittelindustrie

Einige Tarifverträge wie der Tarifvertrag für Werbeagenturen sehen einen obligatorischen Dienstaltersbonus vor. Der Tarifvertrag der Lebensmittelindustrie sieht einen Dienstaltersbonus für bestimmte Mitarbeiter vor: sogenannte „Ouvrier et ETAM“, die die meisten Mitarbeiter umfassen, mit Ausnahme der sogenannten „Cadre“-Mitarbeiter (Mitarbeiter auf Führungsebene und Mitarbeiter mit einem hohen Maß an Verantwortung).
Der Bonus hängt von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab. Er wird an Arbeitnehmer mit dreijähriger Betriebszugehörigkeit gezahlt.

Betriebszugehörigkeit 3 Jahre 6 Jahre 9 Jahre 12 Jahre 15 Jahre
Betriebszugehörigkeitsbonus 3 % 6 % 9 % 12 % 15 %

Die Höhe des Dienstaltersbonus errechnet sich nach der Tabelle für Bonuszahlungen des Tarifvertrags der Lebensmittelindustrie, basierend auf der Berufseinstufung des Mitarbeiters. Bei Teilzeitverträgen wird der Bonus anteilig berechnet.
Der Betriebszugehörigkeitsbonus wird monatlich ausbezahlt und auf dem Französischen Gehaltszettel gesondert ausgewiesen.

Beispiel: Betriebszugehörigkeitsbonus

Angestellter mit 7 Jahren Betriebszugehörigkeit, tarifliche Einstufung N 2 – E 3, Grundgehalt 2000 € pro Monat

Monatliches Gehalt :

Grundgehalt 151,67 € 13,19 € 2000,00
Betriebszugehörigkeitsbonus € 1111,80 6 % € 66,71
Gesamt € 2066,71

Jahresbonus in der Lebensmittelindustrie

Neben dem Dienstaltersbonus schreibt der Tarifvertrag der Lebensmittelindustrie für bestimmte Mitarbeiter einen Jahresbonus vor (sog. „ouvrier et ETAM“).
Der Jahresbonus wird an Mitarbeiter mit einem Jahr Betriebszugehörigkeit ausbezahlt.

Betriebszugehörigkeit weniger als 3 Jahre mehr als 3 Jahre
Jährlicher Bonus 70 % von RMGH 100 % von RMGH

Die Höhe des Dienstaltersbonus wird auf der Grundlage der Tabelle „RMGH“ des Tarifvertrags der Lebensmittelindustrie berechnet, basierend auf der Berufseinstufung des Mitarbeiters. Sie wird anteilig für die Anwesenheitszeit berechnet, insbesondere bei Neueintritten und Austritten.
Der Bonus kann in einer oder mehreren Raten gezahlt werden. Bis zu seiner Höhe ist er nicht kumulierbar mit anderen Bonis mit Jahrescharakter, sofern diese demselben Zweck dienen (Jahresbonus, 13. Monatsgehalt …).

Beispiel: Jahresbonus

Angestellter mit 7 Jahren Betriebszugehörigkeit, tarifliche Einstufung N 2 – E 3

Basis RMGH Prozentsatz Jahresbonus
€ 1704,55 100 % € 1704,55

Viele Tarifverträge sehen verbindliche Bonuszahlungen wie Dienstaltersprämie, Jahresprämie oder Urlaubsgeld vor. Bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich ist es unerlässlich, diese Besonderheiten zu kennen. Die obligatorischen Bonuszahlungen in der Lebensmittelindustrie sind nur ein Beispiel.