Betriebsärztliche Untersuchungen in Frankreich

Arbeitsmedizinische Beratungs- und Untersuchungstermine in Frankreich: Eine Arbeitgeberpflicht

Die französischen Arbeitsgesetze zielen darauf ab, Arbeitnehmer zu schützen. Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers.
Sobald ein Unternehmen einen ersten Mitarbeiter in Frankreich einstellt, muss eine Mitgliedschaft bei einem betriebsärztlichen Gesundheitsdienst eingerichtet werden, unabhängig davon, ob es sich bei dem Arbeitgeber um ein lokales oder ausländisches Unternehmen handelt. Diese akkreditierten arbeitsmedizinischen Dienste führen die obligatorischen Beratungen und Untersuchungen durch.

Welche Arten von arbeitsmedizinischen Terminen sind in Frankreich obligatorisch?

Abhängig von den Umständen gibt es verschiedene Pflichttermine: vom Eintritt eines neuen Mitarbeiters bis hin zu Abwesenheiten wie Krankheit und Mutterschaft.
Das französische Arbeitsschutzgesetz „loi santé au travail“, das seit März 2022 in Kraft ist, hat zudem nicht nur die französischen Bestimmungen zur Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz mittels des DUERP-Dokuments geändert, sondern schreibt auch neue Pflichttermine vor, z. B. einen Termin in der Mitte der Karriere.

Arbeitsmedizinischer Termin für neue Mitarbeiter in Frankreich

Alle neuen Mitarbeiter profitieren von einem Informations- und Präventionstermin („visite d'information et de prévention“ – kurz VIP). Dieser muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Einstellung organisiert werden (in manchen Fällen vor der Einstellung, z. B. bei Minderjährigen). Sein Hauptzweck besteht darin, den Gesundheitszustand des Mitarbeiters zu ermitteln, über arbeitsplatzbezogene Risiken zu informieren und über vorbeugende Maßnahmen aufzuklären.

Periodische betriebsärztliche Termine in Frankreich

Der Informations- und Präventionsbesuch VIP muss innerhalb von maximal 5 Jahren nach dem ersten Besuch wiederholt werden.

Arbeitsmedizinischer Termin zur Karrieremitte und zur Pensionierung

Das französische Arbeitsschutzgesetz „loi santé au travail“ schreibt einen neuen Pflichttermin vor: einen Termin in der Mitte der Karriere, der in der Regel im Kalenderjahr des 45. Geburtstags des Arbeitnehmers organisiert werden muss.
Ziel ist es, die Angemessenheit zwischen dem Arbeitsplatz und dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu beurteilen.
Mitarbeiter, die bei der Arbeit hohen Risiken ausgesetzt sind, können vor der Pensionierung von einer arbeitsmedizinischen Untersuchung profitieren.

Betriebsärztliche Termine nach Abwesenheiten

Je nach Art der Abwesenheit und Dauer der Abwesenheit kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, einen Genesungsbesuch zu organisieren.

Betriebsärztliche Untersuchungen nach Abwesenheiten

In folgenden Fällen ist die Organisation eines Genesungsbesuchs obligatorisch:
– Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub;
– Genesung von einer Berufskrankheit;
– Rückkehr von einer Abwesenheit nach einem Arbeitsunfall von einer Dauer von mindestens 30 Tagen;
– Rückkehr nach einer "normalen", nicht berufsbedingten Krankheit von mindestens 60 Tagen.

Besprechungstermin

Auf der Grundlage des französischen Arbeitsschutzgesetzes „loi santé au travail“ kann bei Abwesenheiten von mehr als 30 Tagen ein Besprechungstermin organisiert werden. Beteiligt sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der betriebsärztliche Dienst. Es handelt sich um ein freiwilliges Treffen, das vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber initiiert werden kann.

Anmeldung bei einem betriebsärztlichen Dienst

In Frankreich gibt es Hunderte von arbeitsmedizinischen Diensten. Welcher Service für Ihr Unternehmen zuständig ist, hängt vom Standort Ihres Unternehmens und manchmal von der Geschäftstätigkeit ab. Bei ausländischen Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich ist der Standort Ihres Mitarbeiters ausschlaggebend.

Alle Kosten im Zusammenhang mit den arbeitsmedizinischen Pflichten trägt der Arbeitgeber. Dazu gehört nicht nur die Jahresgebühr des Betriebsärztlichen Zentrums. Die für die betriebsärztlichen Untersuchungstermine erforderliche Zeit ist Arbeitszeit und als solche vom Arbeitgeber zu bezahlen.

Die Anmeldung bei einem arbeitsmedizinischen Zentrum ist Teil unserer Leistungen rund um die französische Gehaltsbuchhaltung. My Payroll Pro France berät und unterstützt bei allen Fragen im Zusammenhang mit betriebsärztlichen Beratungs- und Untersuchungsterminen in Frankreich.