Ein Einblick in die Vorschriften zum Beitrag der Unfallversicherung in Frankreich.
Arbeitnehmer, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, sind mehr oder weniger erheblichen Risiken ausgesetzt.
Die Unfallversicherung, mit dem sogenannten „AT/MP“-Beitrag, deckt diese Risiken ab, darunter Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle. Sie wird vom Arbeitgeber finanziert.
Beitrag zur Unfallversicherung in Frankreich
Der für das Unternehmen geltende Beitragssatz wird jährlich von Carsat festgelegt und kommuniziert, seit 2022 per dematerialisiertem Bescheid AT/MP.
Kollektiver Beitragssatz zur Unfallversicherung
Der kollektive Beitragssatz für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird für jeden Tätigkeitsbereich berechnet. Diese sind durch Risikocodes definiert. Es werden die Kosten von Arbeitsunterbrechungen aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in ganz Frankreich berücksichtigt. Basierend auf dem für das Unternehmen geltenden Risikocode variiert der Satz zwischen weniger als 1 % und mehr als 10 %. Damit kann der Unfallversicherungsbeitrag erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeberbeiträge in Frankreich haben.
Beispiele für Aktivitäten mit hohen Raten (2022):
– Risikocode 602MG – Gütertransport auf der Straße: 5,28 %
– Risikocode 452JD – Dachdeckerarbeiten, Fachwerk: 9,71 %
– Risikocode 630 – Fleischverarbeitung (Schlachten, Zerlegen, Entbeinen): 10,05 %
Zum Vergleich: Der für Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich geltende Satz (Risikocode 511TH) beträgt im Jahr 2022 0,83 %.
Der Beitragssatz wird jedes Jahr neu festgelegt und muss auf dem Französischen Gehaltszettel aktualisiert werden.
Anwendbarer Beitragssatz
Der anwendbare Beitragssatz für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten hängt von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens ab.
Weniger als 20 Mitarbeiter: Kollektiver Beitragssatz
Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten unterliegen automatisch dem für Frankreich festgelegten Kollektivtarif.
20 bis 149 Mitarbeiter: Kombination aus Kollektiv- und Individualtarif
Für diese Unternehmen gilt ein „gemischter“ Tarif, basierend auf dem Kollektivtarif und einem individuellen Tarif. Der individuelle Tarif berücksichtigt die Kosten von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten, die der Betrieb zu vertreten hat.
Ab 150 Mitarbeiter: Individualtarif
Für diese Unternehmen gilt ein individueller Tarif. Sie wird ausschließlich auf der Grundlage der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren berechnet.
Sonderbeitrag für administrative Stellen
Nicht alle Mitarbeiter sind den gleichen Risiken ausgesetzt. Um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen, können Unternehmen beantragen, dass für Beschäftigte des kaufmännischen Bereichs des Unternehmens, die nicht dem Hauptrisiko der Unternehmenstätigkeit ausgesetzt sind, ein Sonderbeitrag erhoben wird.
Im Jahr 2022 beträgt dieser Beitrag im Baugewerbe 0,70 % und in allen anderen Sektoren 0,83 %. Vor Anwendung des Sonderbeitrags für administrative Stellen muss ein offizieller Antrag gestellt und von Carsat bewilligt werden.