Authentifizierung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Einstellung eines Nicht-EU-Bürgers in Frankreich: obligatorische Authentifizierung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Die Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich ist eine Herausforderung, insbesondere wenn der Mitarbeiter ein ausländischer Staatsbürger ist. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Bewerber das Recht hat, in Frankreich zu arbeiten. Staatsangehörige aus der EU, dem EWR oder der Schweiz können ohne Arbeitserlaubnis legal in Frankreich arbeiten. Bei der Einstellung eines Bürgers aus einem dieser Länder muss der Arbeitgeber lediglich das Ausweisdokument überprüfen. Die Einstellung von Staatsangehörigen aus anderen Ländern ist komplexer. Der Arbeitgeber muss möglicherweise den langwierigen Prozess der Beantragung einer Arbeitserlaubnis durchlaufen. Wenn der Kandidat bereits eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat, ist es zwingend erforderlich, die Authentifizierung dieser Erlaubnis zu beantragen.

Antrag auf Authentifizierung der Arbeitserlaubnis

Bei der Einstellung bestimmter Staatsangehöriger aus Nicht-EU-Ländern muss der Arbeitgeber überprüfen, ob der Bewerber über eine Aufenthaltserlaubnis (auf Französisch „titre de sejour“) verfügt, die ihn berechtigt, in Frankreich zu arbeiten. Um illegale Beschäftigung durch gefälschte Dokumente zu verhindern, ist eine Authentifizierung des Aufenthaltstitels zwingend erforderlich. Ein Arbeitgeber, der dieser Verpflichtung nicht nachkommt, setzt sich ernsthaften Risiken wie finanziellen Strafen aus.

Antrag auf Authentifizierung der Arbeitserlaubnis: 2 Arbeitstage vor der Einstellung

Der Antrag muss vom Arbeitgeber mindestens zwei Arbeitstage vor dem Einstellungsdatum gestellt werden. Ohne Antwort der Präfektur innerhalb dieser zwei Arbeitstage gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers als erfüllt.

Inhalt der Authentifizierungsanfrage

Die Anfrage kann elektronisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular gestellt werden. Die Anfrage muss Angaben zum Arbeitgeber (Firmenname, SIRET Firmennummer, Firmenanschrift), zu dem Mitarbeiter (Name, Geburtsdatum und -ort, …), der Position (z. B. Einstellungsdatum, Arbeitszeit, Arbeitsplatz) und einen Scan der Aufenthaltserlaubnis oder des Arbeitsvisums enthalten.

Die zuständige Behörde finden

Der Antrag ist bei der Präfektur am Beschäftigungsort zu stellen. Für die Region Paris muss der Antrag an die Polizeipräfektur gestellt werden Kontaktformular Polizeipräfektur Paris.
Für alle anderen Regionen muss die Anfrage per E-Mail oder über ein Kontaktformular erfolgen. Manchmal muss ein Formular ausgefüllt und der Anfrage beigefügt werden. Die zuständige Präfektur finden Sie unter www.interieur.gouv.fr :
Zuständige Präfektur finden

Weitere Schritte

Eine Kopie des Aufenthaltstitels ist für die internen Unterlagen aufzubewahren. Sobald die Authentifizierungsformalitäten abgeschlossen sind, kann der Arbeitgeber mit den üblichen Einstellungsformalitäten wie der obligatorischen Voreinstellungserklärung fortfahren.
Stellen Sie einen ausländischen Mitarbeiter in Frankreich ein? Lassen Sie sich von einem Französischen Dienstleister für Gehaltsabrechnung beraten, von dem Antrag auf Authentifizierung der Arbeitserlaubnis bis zur monatlichen Gehaltsabrechnung.