Ausbildungsprämie in Frankreich

Verlängerung der Sonder-Ausbildungsprämie in Frankreich

Während der Covid-Krise im Jahr 2020 hat die französische Regierung eine Sonderprämie für Auszubildende eingeführt. Diese zielte darauf ab, die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen zu bekämpfen, die eine der am stärksten von der Gesundheitskrise betroffenen Gruppen waren.

Sonder-Ausbildungsprämie in Frankreich

Unter dem Hashtag #1jeune1solution, übersetzt „Ein Jugendlicher – Eine Lösung“, wurde die außergewöhnliche staatliche Förderung für ab dem 1. Juli 2020 abgeschlossene Ausbildungsverträge eingeführt. Diese staatliche Hilfe sollte am 30. Juni 2022 enden.
Im Mai 2022 kündigte der Arbeitsminister die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 an.

Höhe der Sonder-Ausbildungsprämie in Frankreich

Die außergewöhnliche staatliche Beihilfe wird für das erste Jahr des Ausbildungsvertrags für einen Abschluss bis zum französischen Bac+5, Niveau 7 gewährt. Die Höhe variiert je nach Alter des Auszubildenden.
Ist der Auszubildende minderjährig, beträgt die staatliche Beihilfe 5000 Euro. Für einen Erwachsenen beträgt die staatliche Beihilfe 8000 Euro.
Beispiel: Auszubildender im Alter von 17 Jahren
Der Gesamtbetrag beträgt 5.000 €, das Unternehmen erhält 416,67 € für jeden Monat für ein Jahr.
Weitere Voraussetzungen sind zu erfüllen, insbesondere von Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern.

Beantragung der französischen Sonder-Ausbildungsprämie

Die Beihilfe wird automatisch gewährt und ausgezahlt. Es gibt kein spezielles Beantragungsverfahren. Allerdings muss der Arbeitgeber den unterschriebenen Ausbildungsvertrag zeitnah an die zuständige Ausbildungsbehörde „Opco“ senden. Der französische Gehaltsabrechnungs-Dienstleister sorgt dafür, dass die Daten der Auszubildenden monatlich elektronisch per Datenübertragung DSN deklariert werden. Zahlungen werden von der französischen Einrichtung „ASP“ auf das Bankkonto geleistet, das der Arbeitgeber über das Tool Sylae mitgeteilt hat.

Weitere Ausbildungsprämie in Frankreich

Bereits vor der Gesundheitskrise gab es in Frankreich eine sogenannte „einheitliche staatliche Ausbildungsprämie“. Diese wurde für Verträge gewährt, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. Juni 2020 unterzeichnet wurden. Die Bedingungen unterscheiden sich von den Sonder-Ausbildungsprämie. Die Höhe variiert je nach Ausbildungsjahr.
1. Ausbildungsjahr: Beihilfe Höchstbetrag 4.125 €
2. Ausbildungsjahr: Beihilfe Höchstbetrag 2.000 €
3. Ausbildungsjahr: Beihilfe Höchstbetrag 1.200 €
Ab dem 1. Juli 2022 wird diese staatliche Förderung wieder eingeführt. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können gewisse Arbeitgeber von ihr profitieren. Das heißt, Arbeitgeber, die für das 1. Lehrjahr die Sonder-Ausbildungsprämie erhalten haben, können unter Umständen für das 2. und 3. Lehrjahr weitere Beihilfen erhalten.

Zudem gibt es für 2023 eine neue staatliche Beihilfe für Auszubildende und Trainees von bis zu 6000 €.