Einführung eines einheitlichen Pauschalbeitrags in Höhe von 30% - Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kostenintensiver ab September 2023.
Das Gesetz „Loi de Financement Rectificative de la Sécurité Sociale“ änderte die Regelung für die im Rahmen eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags gezahlten Entschädigungen. Sie tritt am 1. September 2023 in Kraft und wird die einvernehmliche Aufhebung für den Arbeitgeber in vielen Fällen teurer machen. Die Reform ersetzt die derzeitige sozialversicherungs- und steuerrechtliche Behandlung der Abfindung durch einen gesonderten Beitrag von 30 % zu Lasten des Arbeitgebers, unabhängig von der Situation des Arbeitnehmers.
Ziel der Maßnahme ist es, zu verhindern, dass Arbeitnehmer kurz vor Ablauf ihrer Rente in die Arbeitslosigkeit abrutschen.
Um die unterschiedlichen Auswirkungen besser zu verstehen, hier ein Vergleich der alten und neuen Behandlung der Abfindung.
Abfindungszahlung vor dem 1. September 2023
Derzeit unterscheidet die sozial- und steuerrechtliche Regelung zur Abfindung zwischen zwei Situationen: Der Arbeitnehmer erfüllt die gesetzliche Anspruchsbedingungen für die Altersrente oder er erfüllt sie nicht.
Arbeitnehmer hat Anspruch auf gesetzlichen Altersrente:
The contractual termination indemnity is subject to social contributions and employee’s wage taxes from the first euro. Meaning both, employer and employee pay Französische Sozialabgaben auf die Abfindung.
Arbeitnehmer hat noch keinen Anspruch auf Altersrente:
The regulations are complex. To simplify, the termination indemnity, up to the amount corresponding to the legal or treaty-based indemnity, is subject to a flat rate of 20% only – at the charge of the employer. Within this limit there are no deduction on the employee’s side.
Neue Pauschale von 30 % ab 1. September 2023
From 1 September the 20% flat rate will be replaced by a single contribution of 30% payable by the employer, regardless of the employee’s retirement situation. The new flat rate also applies to the indemnity due in the event of a retirement requested by the employer.
Einvernehmliche Aufhebung: Kostenvergleich vor und nach dem 1. September 2023
To compare the impact on the employer cost here an example of a mutual termination indemnity of € 10000 corresponding to the legal indemnity.
Abfindung vor dem 1. September 2023
Anspruch auf gesetzliche Rente | Nein | Ja |
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Arbeitgeberabgaben | 20 % auf Abfindung: € 2 000 |
vollständig SV-pflichtig (about 44 – 46% for high earners €4400 – €4600) |
Arbeitnehmerabzüge | keine | social contributions of about 20 – 22%, plus wage taxes |
Abfindung ab 1. September 2023
Anspruch auf gesetzliche Rente | unabhängig vom Rentenanspruch |
---|---|
Arbeitgeberabgaben | 30 % on indemnity: € 3 000 |
Arbeitnehmerabzüge | keine |
Da die einvernehmliche Kündigung ab September 2023 in vielen Fällen kostspieliger wird, empfiehlt es sich, bereits anstehende Aufhebungsverträge zu antizipieren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Dauer des Verfahrens der gegenseitigen Aufhebungsvereinbarung (insbesondere die Rücktrittsfrist und die Dauer des Genehmigungsantrags) zu berücksichtigen.