Das Bonus-Malus-System der französischen Arbeitslosenversicherung tritt schlussendlich in Kraft. Nach mehreren Verschiebungen, insbesondere aufgrund der Gesundheitskrise, gilt das System nun für bestimmte Unternehmen ab dem 1. September 2022.
Das Bonus/Malus-System der französischen Arbeitslosenversicherung
Das Bonus-Malus-System wird den Arbeitslosenbeitragssatz von Unternehmen in bestimmten Branchen mit sehr hoher Personalfluktuation modulieren.
Unternehmen, die viele Vertragsbeendigungen verzeichnen, werden sanktioniert. Unternehmen, die wenige Vertragsbeendigungen verzeichnen, werden belohnt.
Neues Bonus/Malus-System zur Bekämpfung des Missbrauchs kurzfristiger Verträge
In Frankreich sollen unbefristete Verträge der Normalfall und befristete Verträge die Ausnahme sein. In einigen Geschäftsfeldern entspricht dies jedoch nicht der Realität. Mit dem neuen Bonus-Malus-System sollen Unternehmen nun dazu animiert werden, statt kurzfristiger befristete Verträge mehr unbefristete Verträge anzubieten. Ziel des Bonus-Malus-Systems ist es, den missbräuchlichen Einsatz von Kurzverträgen in bestimmten Geschäftsfeldern zu bekämpfen.
Vom Bonus/Malus-System betroffene Unternehmen
Das Bonus-Malus-System der Arbeitslosenversicherung betrifft nur bestimmte Unternehmen.
Personalbestand
Das Bonus-Malus-System gilt für Arbeitgeber ab 11 Beschäftigten.
Geschäftsfelder mit hoher Fluktuation
Das Bonus-Malus-System gilt nur für Branchen mit einer signifikant hohen Personalfluktuation: Per Definition: Branchen, die mindestens 1,5-mal mehr Anmeldungen bei der Arbeitslosenversicherung generieren, als sie im Durchschnitt Beschäftigte haben. Ab 2022 sind 7 Sektoren betroffen (Offizielle Liste)
Inkrafttreten
Für bestimmte Branchen gilt das System ab September 2022. Andere Branchen wie das Gastgewerbe sind für ein Jahr ausgenommen.
Berechnung des Bonus/Malus-Satzes
Das Bonus-Malus-System wird den Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers modulieren: derzeit 4,05 %. Unternehmen mit vergleichsweise geringer Fluktuation erhalten einen Bonus bestehend aus der Senkung der Arbeitslosenrate (bis 3 %). Unternehmen mit einer vergleichsweise hohen Personalfluktuation unterliegen einem Malussatz (bis 5,05 %).
Verhältnis Vertragsbeendigungen
Die Anwendung des Bonus/Malus wird durch einen Vergleich der Vertragsbeendigung des Unternehmens und den Vertragsbeendigung der Branche ermittelt.
Verhältnis : Personalfluktuation des Unternehmens / Personalfluktuation der Branche
Die Fluktuationsrate des Unternehmens setzt sich aus den Vertragsbeendigungen und der durchschnittlichen Jahresbelegschaft des Unternehmens zusammen. Vereinfacht gesagt: alle Vertragsbeendigung durch den Arbeitgeber sowie die meisten befristeten Verträge werden berücksichtigt.
URSSAF Bescheid
Die Beitragsrate wird von der Sozialversicherung anhand der monatlich über die DSN übermittelten Daten berechnet. Die URSSAF teilt den Satz allen Arbeitgebern mit, die vom Bonus/Malus-System der französischen Arbeitslosenversicherung betroffen sind.